Konzessionsabgabenstreit: Gasag sieht sich bestätigt
Der 21. Februar wird ein spannender Tag für die Verantwortlichen bei der Berliner Gasag. Zur Zahlung von bis zu 90 Millionen Euro könnte der Berliner Energieversorger theoretisch verurteilt werden. Dem Berliner Finanzsenator geht es dabei um nachträgliche Forderungen im Zusammenhang mit der Konzessionsabgabe für die Jahre 2009 bis 2014. Eine mündliche Verhandlung in dieser Woche bracht keine Einigung. Grund für hohe die Nachforderungen des Landes ist ein Konflikt um die Berechnung der Konzessionsabgabe, also die Wegerechte für die Gasleitungen unter öffentlichen Straßen.
Die Gasag und das Land Berlin streiten darüber, wie die korrekte Höhe der Abgabe für die Durchleitung von Gas an die Endverbraucher berechnet werden kann. Die Gasag rechnet dem Verbrauch ab, wobei sie mit sogenannten Mengenbändern arbeitet, das sind Rabattstaffeln. Dem Land Berlin geht es um den Charakter des Liefervertrages, also, ob der belieferte Haushalt an die Grundversorgung angeschlossen ist oder einen Sondervertrag hat. Für Grundversorgungskunden bekäme das Land eine höhere Konzessionsabgabe.
Wie viele Berliner bekommen Gas per Grundversorgung?
Das Gericht muss nun klären, wie viele Gasag-Kunden in dem entsprechenden Zeitraum von 2009 bis 2014 im Rahmen einer Grundversorgung beliefert wurden und wie viele mit Sonderverträgen ausgestattet waren. Die Senatsverwaltung für Finanzen beantragt bei Gericht, festzustellen, dass die Zahl der per Grundversorgung belieferten Kunden höher ist als von der Gasag angegeben. Zahlen hierzu hat der beklagte Versorger bisher nicht vorgelegt, aber man beteuert: „Die Gasag hat den Konzessionsvertrag und die getroffenen Vereinbarungen stets ordnungsgemäß erfüllt und die vereinbarte Konzessionsabgabe immer pünktlich und zuverlässig abgeführt."
Das Land begründete seine Ablehnung der Konzessionsabgabe nach gelieferte Menge damit, dass dieses Rabattsystem zu unüberschaubar sei, weil der Gasverbrauch der Kunden schwanke. Die Gasag führt aus, dass ein Wegfall der Rabattstaffeln zulasten der Kundschaft ginge, weil dies höhere Gaspreise und eventuell sogar Nachzahlungen zur Folge hätte. Der Richter stellte in der mündlichen Verhandlung in Aussicht, eine Verbindung beider Berechnungssysteme zuzulassen oder sogar anzuregen. Nicht nur die Gasag werden also am 21. Februar gespannt sein, sondern auch die Berliner, in deren Küche ein Gasherd steht. (sig)