Die Initiative Erdgasspeicher (INES) begrüßt die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Eckpunkte zur Einführung einer Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze. Diese würden genau den erforderlichen Freiraum bieten, den es für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes brauche, wird INES-Geschäftsführer Sebastian Bleschke in einer Mitteilung der Initiative zitiert. „Privatwirtschaftliche Investitionen werden durch erforderliche Fördergelder flankiert und können so zeitnah erfolgen.“
Die Einführung einer freiwilligen Regulierungsrahmens verankere bereits den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit, lobt Bleschke weiter. „Er bietet darüber hinaus eine hervorragende Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Optimierung der Regelung.“ Positiv bewertet der INES-Chef darüber hinaus, dass die klare Trennung zwischen den Kosten für Erdgas- und Wasserstoffnetzen die Disziplin der Netzbetreiber stärke, in beiden Bereichen bedarfsgerechte Netzinvestitionen zu tätigen.
Keine zwingende Regulierung
Die Übergangsregulierung soll laut INES die Zeit überbrücken, die die EU braucht, um umfassende Regelungen für den Wasserstoffmarkt und damit auch für die Wasserstoffnetze festzulegen. In dieser Übergangsphase wird Betreibern von Wasserstoffleitungen freigestellt, ob sie sich einer Netzregulierung unterwerfen mochten (Opt-In-Regelung) oder privatwirtschaftlich Wasserstoffnetze betreiben wollen. Damit, so heißt es in der Mitteilung weiter, verankert das Ministerium nicht nur einen Bestandsschutz für aktuell privatwirtschaftlich betriebene Wasserstoffleitungen, sondern führt auch für neue Wasserstoffnetze keine zwingende Regulierung ein.
Gesetzesänderungen sind in Arbeit
Das Haus von Peter Altmaier will die Eckpunkte nach INES-Informationen am 18. Dezember in einer Verbändeinformationsveranstaltung vorstellen. In der Einladung dazu heißt es demnach, dass bereits die notwendigen Gesetzesänderungen vorbereitet werden. Diese sollen kurzfristig erfolgen.
Laut der Mitteilung plant das Bundeswirtschaftsministerium für freiwillig regulierte Wasserstoffnetzbetreiber unter anderem folgendes:
- Der Zugang zu den regulierten Wasserstoffleitungen soll über einen verhandelten Netzzugang erfolgen.
- Es wird nicht zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzbetreibern unterschieden.
- Betreiber von Wasserstoffnetzen dürfen nicht an der Wasserstofferzeugung oder -speicherung beteiligt sein. Dies gilt auch fur Methanisierungsanlagen, für Anlagen, die aus Erdgas Wasserstoff produzieren, und für Wasserstoffspeicher.
- Es bedarf einer buchhalterischen Entflechtung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzinfrastrukturen. Die Kosten von Wasserstoffnetzen und Erdgasnetzen werden klar getrennt. Es gilt ein Querfinanzierungsverbot.
- Eine Umwidmung von Erdgasleitungen auf Wasserstoff kann vorgenommen werden, indem die Leitungen aus der Erlösobergrenze herausgenommen werden und dem Wasserstoffnetzbetreiber übertragen werden.
- Eine Netzentgeltsystematik wird für Wasserstoffnetze nicht vorgegeben.
Insgesamt findet INES die Pläne des Bundeswirtschaftsministerium beim Wasserstoff überzeugend- auch weil die Akteure dank des Verzichts auf eine verpflichtende Regulierung einfach loslegen könnten. "Sie entkräftet somit das wichtigste Argument derjenigen, die eine schnelle Übernahme der Erdgasregulierung auf Wasserstoff eingefordert hatten", heißt es in dem Papier der Initiative. (amo)



