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Nabu: Verfassungsbeschwerde gegen Nord Stream 2

Der Umweltverband Nabu will den Bau der umstrittenen Ostseepipeline jetzt mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht verhindern. Eine Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf Baustopp wurden in Karlsruhe eingereicht.
03.07.2018

Für große Pipeline-Projekte werden Tausende von Rohren benötigt. Der Standard-Durchmesser liegt bei 1 oder 1,20 Meter.

Der Umweltverband Nabu kämpft nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bau der umstrittenen Ostseepipeline Nord Stream 2. Der Umweltverband hat Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf einstweilige Anordnung eines Baustopps in Karlsruhe eingereicht. Damit reagiert der Verband auf die Ablehnung eines Eilantrages vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald von Anfang Juni gegen die Baugenehmigung für die Trasse, über die ab Ende 2019 jährlich bis zu 55 Mrd. Kubikmeter russisches Erdgas nach Deutschland fließen soll. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde.

«Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald ist skandalös», sagte der Nabu-Experte für Meeresschutz, Kim Detloff. Der Verband sieht eigenen Angaben zufolge mit der Entscheidung der Greifswalder Richter die Grundgesetz-Artikel 19 und 103 auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör verletzt. Der Nabu will nun erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Beschluss aufhebt und bis zu dieser Entscheidung einen sofortigen Baustopp von bis zu sechs Monaten verhängt.

Im Mai mit Baggerarbeiten begonnen

Nord Stream 2 hatte Mitte Mai mit den Baggerarbeiten für die Pipeline in den küstennahen deutschen Gewässern begonnen. Erst zwei Wochen später entschied das Gericht über den Anfang März eingereichten Eilantrag des Nabu gegen die Genehmigung und teilte mit, über die Rechtmäßigkeit des Pipelinebaus erst im Hauptverfahren entscheiden zu wollen. Begründet wurde dies mit den «schwierigen Rechtsfragen».

Nach Auffassung des Nabu hebelt der OVG-Beschluss den effektiven Rechtsschutz aus, da eine Entscheidung im Hauptverfahren sogar «kontraproduktiv» wirken könnte, wie Detloff sagte. Würde das Gericht die Baugenehmigung für rechtswidrig erklären, müsste die Pipeline zurückgebaut werden, mit dem Ergebnis, dass die Umweltschäden durch den zweimaligen Eingriff in die Natur vergrößert würden. Eine einstweilige Anordnung sei deshalb «zur Abwehr schwerer Nachteile» dringend geboten.

Ohne tiefgehende Prüfung vorgegangen

Zudem kritisierte der Nabu, dass das Gericht den umstrittenen und innerhalb der EU angezweifelten Nord-Stream-Prognosen zur Versorgungssicherheit ohne tiefgehende Prüfung gefolgt sei. «Darin sehen wir schwere Abwägungsfehler», sagte Detloff. Erst am Wochenende hatte Estlands Außenminister Sven Mikser einen Stopp der Gaspipeline gefordert. Die Pipeline sei kein wirtschaftliches, sondern ein geopolitisches Projekt. Mikser bezeichnete Nord Stream 2 als einen «Hebel für Russland, um in die europäische Politik einzugreifen».

Nord Stream 2 hatte die Mitte Mai begonnenen Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden nach anderthalb Wochen wegen eines Lecks auf einem Baggerschiff abgebrochen und erst vor einer Woche in Abstimmung mit den Umweltbehörden wieder aufgenommen. Rund 140 Kilogramm Schmierfett gelangten durch das Leck in das Gewässer und teilweise auch an die Strände. (dpa/al)