Gas

Nationaler Gasmarkt kommt halbes Jahr früher als erzwungen

Voraussichtlich zum 1. Oktober 2021 sollen die beiden deutschen Gasmarktgebiete fusionieren. Das ist der Beginn eines Gaswirtschaftsjahres und früher, als regulatorisch vorgeschrieben. Die Ferngasnetzbetreiber planen einen "regelmäßigen" Dialog mit den Marktteilnehmern zu den Umsetzungsschritten.
28.06.2018

Der Winter kann kommen: Die Versorgungssicherheit beim Gas dürfte Deutschland in den kommenden Monaten kein Problem bereiten.

Die elf deutschen Ferngasnetzbetreiber (FNB), die Träger der beiden Gasmarktgebiete NCG und Gaspool, haben sich mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf deren Fusion am 1. Oktober 2021 geeinigt. Dies teilten sie am Donnerstag mit.

Damit ziehen sie den spätesten Termin, den ihnen die Gasnetzzugangsverordnung von 2017 setzt, um ein halbes Jahr vor. Dies sei für alle Marktteilnehmer "operativ am vorteilhaftesten", teilten die FNB mit, da die Fusion dann mit dem Beginn des Gaswirtschaftsjahres (GWJ) 2021/22 zusammenfällt. Der 1. April 2022 liegt mitten in diesem GWJ und ist nur der Beginn eines Speicherjahres. Speicherjahre spielen aber im Wesentlichen nur für Nutzungsverträge von Untergrundspeichern selbst eine Rolle.

Viele neue Verträge und Ansprechpartner

Die FNB versprechen, alle Marktteilnehmer über die "definierten Schritte auf dem Weg zum gemeinsamen deutschen Marktgebiet" in einem "regelmäßigen Marktdialog" zu informieren. Dabei wollen sie mit der BNetzA zusammenarbeiten.

Denn in den gaswirtschaftlichen Geschäftsprozessen muss sich zur Fusion einiges ändern; die letzten Erfahrungen mit solchen Zusammenlegungen liegen sieben Jahre zurück. Beispiele:

  • Lieferanten und Verteilnetzbetreiber haben dann nur noch mit einem einzigen Marktgebietsbetreiber zu tun. Dabei ist unklar, ob einer der beiden vergrößert wird oder auf der grünen Wiese ein neuer entsteht, und wie dieser dann geleitet wird. Es wird in Deutschland nur noch bei einem einzigen Marktgebiet Bilanzkreise geben. Die alten Bilanzkreise müssen in dieses überführt werden, mit neuen Verträgen. Was geschieht dann mit unausgeglichenen Salden? Vom 1. Oktober 2021 an wird es nur noch einen einzigen Ausgleichsenergiepreis für nicht ausgeglichene Bilanzkreise geben können.
  • Es wird nur noch einen Virtuellen Handelspunkt (VHP) geben statt zweier. Er wird der neue Lieferort für alle Handelsmengen, die innerhalb der Bundesgrenze bleiben. Seine Gebühren müssen ebenso vereinheitlicht werden wie Konvertierungsentgelt und -umlage H-/L-Gas, der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung, die Biogasumlage, der Mehr-Mindermengen-Preis, der Flexibilitätskostenbeitrag sowie die Bilanzierungsumlage.
  • Nur noch ein nationales Marktgebiet beschafft dann Regelenergie zur Druckhaltung des Fernnetzes.
  • Auch für Lieferungen zwischen NCG, das seinen Schwerpunkt im Süden und Westen hat, und Gaspool mit Schwerpunkt im Norden und Osten muss nur noch eine einzige Gasmenge an einem einzigen VHP gehandelt werden. Auch die Kuppelkapazitäts-Buchungen zwischen den Marktgebieten werden entfallen. Die innerdeutschen Koppelpunkte werden aus der Transportkapazitätsplattform Prisma verschwinden, sie liegen ja dann innerhalb eines Marktgebietes.
  • Nicht so für den Handel am wesentlich liquideren holländischen VHP TTF mit Lieferung nach Deutschland. Er erfordert bis auf Weiteres immer noch zusätzlich zur Gasmenge die Buchung eines holländischen Ausspeisepunktes und des gegenüberliegenden deutschen Einspeisepunktes. Wenn es dort oder etwa gegenüber Belgien künftig zu Erleichterungen kommen sollte, haben sie nichts mit dieser Reform zu tun. Es ist im Gegenteil anzunehmen, dass die nationale Fusion bei den deutschen FNB und der BNetzA über den Termin hinaus so viele Ressourcen bindet, dass für grenzüberschreitende Marktöffnungen wenig übrig bleiben wird (siehe auch gedruckte ZfK 6/16, 18). (geo)