Gas

Neue Erkenntnisse: DUH beantragt Überprüfung der Nord-Stream-2-Genehmigung

Erkenntnisse der TU Berlin würden zeigen, dass die Klimabilanz von Erdgas deutlich schlechter ist als bislang angenommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher nun eine Überprüfung der Gas-Pipeline-Genehmigung beantragt.
06.03.2020

Der Bau der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 soll nochmal geprüft werden, fordert die DUH.

Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Bergamt Stralsund eine Überprüfung der Genehmigung der Nord Stream 2 Pipeline beantragt. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Technischen Universität Berlin würden zeigen, dass die Klimabilanz von Erdgas offenbar deutlich schlechter ist als bislang angenommen. Die Methan-Leckagen bei der Förderung des fossilen Gases würden deutlich höher liegen, als zum Zeitpunkt der Genehmigung von der Nord Stream 2 AG bzw. Gazprom angegeben.

„Der Bau von Nord Stream 2 ist eine Wette gegen die Zukunft. Die Pipeline steht für jährlich 100 Millionen Tonnen CO2. Hinzu kommen weitere Emissionen unbekannter Höhe aus extrem klimaschädlichen Methan-Leckagen bei der Erdgas-Förderung. Die Leckagen müssen unabhängig gemessen und überprüft werden, um die wahre Klimabilanz des Erdgases zu klären“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Statt fossiler Mega-Projekte, für die kein energiewirtschaftlicher Bedarf besteht, brauchen wir einen klaren Fokus auf Effizienz, einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und einen schnellen Einstieg in die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff.“

"Methan-Emissionen würden heute anders bewertet"

Rechtlich begründet die Umwelthilfe den Antrag auf Überprüfung damit, dass in der Genehmigung „ausdrücklich Handlungsmöglichkeiten für den Fall zuvor nicht absehbarer nachteiliger Auswirkungen von Nord Stream 2 auf die Umwelt“ vorgesehen seien. Die möglicherweise deutlich höher liegenden betriebsbedingten Methan-Emissionen „würden deshalb wahrscheinlich heute anders bewertet, als noch im Genehmigungsverfahren“, so Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die das Rechtsgutachten verfasst hat. (pm)