Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hat ein Ehepaar aus der Delmenhorster Gaspreisrebellen-Szene am Freitag zur Nachzahlung einbehaltener Geldbeträge aus Tariferhöhungen verurteilt. Zuzüglich Zinsen, berichtete eine Lokalzeitung am Mittwoch, ohne Beträge zu nennen. Damit wird dem an Wenden reichen 14-jährigen Gaspreisstreit in der Kreisstadt bei Bremen eine weitere angefügt, und auch dieser Prozess ist wohl noch nicht zu Ende.
Delmenhorst war eine der Hochburgen von bundesweit tausenden gerichtlichen Auseinandersetzungen seit 2004 zwischen Privatkunden, die unter Berufung auf angeblich nicht regelkonforme Preiserhöhungen entweder die Differenzbeträge einbehielten oder zurückforderten, und Gasversorgern, die sich auch bei sogenannten Sondertarifen am Procedere orientierten, das die damalige Vorläuferin der Gas-Grundversorgungsverordnung vorgab.
Stadtwerke: "richtungsweisend" – Rebellenanwalt: "mutlos"
Der Gaspreisstreit beschäftigte seit 2004 alle Zivilinstanzen bis zum Bundesgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof, teilweise mehrmals durch die Instanzen. Delmenhorst hatte zwischenzeitlich über 1000 Gaspreisrebellen. Doch während andernorts die Gerichte schon abschließend entschieden, und zwar unterschiedlich, oder Massenvergleiche abgeschlossen wurden, flackert der Streit in Delmenhorst, wo es vor Jahren ebenfalls 160 gütliche Einigungen gegeben hatte, hin und wieder auf. Erst im September verurteilte das Landgericht Oldenburg die Stadtwerke zur Zahlung von 5000 Euro angeblich zu viel geforderten Gaspreisbestandteilen. Damals kündigte der Versorger Rechtsmittel an, beim OLG und beim Bundesgerichtshof (BGH) gleichermaßen.
Nun stand er beim OLG anderen Gaspreisrebellen in einem Revisionsverfahren gegenüber. Pressesprecherin Britta Fengler feierte das Urteil als „richtungsweisend zugunsten der Stadtwerke“. Ihre Sichtweise sei „in allen Punkten“ bestätigt. Demgegenüber schalt der Delmenhorst-Bremer Rebellen-Anwalt Kyrulf Petersen das OLG als mutlos. Es habe nicht klargestellt, dass die Stadtwerke die Kunden nicht vorab gemäß EU-Verbraucherschutzrecht über Preiserhöhungen informiert hätten. Er rät seinen Mandanten zur nächsten Revision vor dem Bundesgerichtshof, falls die schriftliche Begründung ähnlich ausfalle wie die mündliche. Dieses Rechtsmittel ist zugelassen. Der Gaspreisstreit dürfte also weitergehen. (geo)



