"Wir kommentieren das Gesetzgebungsverfahren nicht", sagte ein Sprecher des Unternehmen Nord Stream 2 am Donnerstag in Lubmin, nachdem der Bundestag eine Ausnahmeregelung von der EU-Gasrichtlinie in nationales Recht überführt hat. Noch seien keine Details bekannt.
Die Nord Stream 2 AG hatte nach eigenen Angaben im Juli eine Klage beim EU-Gerichtshof eingereicht mit der Aufforderung, die jüngste Änderung der EU-Gasrichtlinie für nichtig zu erklären. Sie wäre eine Diskriminierung, da Nord Stream 2 als einzige der bestehenden Pipeline-Investitionen von den neuen Regeln betroffen wäre, hieß es.
Keine Gleichbehandlung gegeben?
Die Änderung wäre ein Verstoß gegen die EU-Rechtsgrundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit. Eine Gerichtsentscheidung liegt noch nicht vor. Im September rief die Nord Stream AG zudem ein Schiedsgericht an, das feststellen sollte, dass die EU ihre Verpflichtungen aus der Energiecharta gebrochen hat.
Die im April verabschiedete Änderung der EU-Gasrichtlinie sieht vor, dass künftig EU-Energieregeln auch für Pipelines gelten, die aus Drittstaaten in die Europäische Union führen. Demnach dürfen die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Leitung nicht in einer Hand liegen. Das aber ist bei Nord Stream 2 der Fall.
Bundestag überführte Gesetz in nationales Recht
Der Bundestag hatte am Mittwoch den Weg für Nord Stream 2 frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP wurde die Umsetzung einer EU-Gasrichtlinie in nationales Recht beschlossen. Damit sollte Rechts- und Planungssicherheit für Nord Stream 2 geschaffen werden.
Ursprünglich sollte die umstrittene Pipeline für Erdgas aus Russland Ende 2019 in Betrieb gehen. Die Nord Stream 2 AG als Tochter des russischen Konzerns Gazprom arbeitet mit Hochdruck daran, die Pipeline in den nächsten Monaten fertigzustellen, wie ein Sprecher sagte. (dpa/ab)



