Nord Stream 2: Kein Kommentar zu Ausnahmeregelung
"Wir kommentieren das Gesetzgebungsverfahren nicht", sagte ein Sprecher des Unternehmen Nord Stream 2 am Donnerstag in Lubmin, nachdem der Bundestag eine Ausnahmeregelung von der EU-Gasrichtlinie in nationales Recht überführt hat. Noch seien keine Details bekannt.
Die Nord Stream 2 AG hatte nach eigenen Angaben im Juli eine Klage beim EU-Gerichtshof eingereicht mit der Aufforderung, die jüngste Änderung der EU-Gasrichtlinie für nichtig zu erklären. Sie wäre eine Diskriminierung, da Nord Stream 2 als einzige der bestehenden Pipeline-Investitionen von den neuen Regeln betroffen wäre, hieß es.
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