Gas

OVG weist Klage gegen Erdgaspipeline ab

Ein privater Grundstücksbesitzer hatte geklagt, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Erdgaspipeline Eugal seiner Meinung nach unvollständig gewesen ist. Diese Einschätzung teilte das Gericht jedoch nicht.
13.03.2020

Die Klage des Grundstücksbesitzers gegen den Bau der Pipeline blieb erfolglos.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage gegen die Erdgaspipeline Eugal auf Brandenburger Gebiet abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss über die Europäische Gas-Anbindungsleitung sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Es bestätigte damit einen Eilbeschluss vom Juli 2019.

Der Kläger, ein privater Grundstücksbesitzer, hatte geltend gemacht, dass die der Planfeststellung zugrundeliegende Umweltverträglichkeitsprüfung unvollständig gewesen sei. Das sah das Gericht nicht so.

Keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt

Erhebliche Umweltauswirkungen durch das Ablassen von Methan bei Instandhaltungsmaßnahmen seien nicht mehr zu verzeichnen, nachdem eine Treibhausgasminimierung in den Plänen ergänzt worden sei, teilte das Gericht mit.

Zudem gingen die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Planfeststellungsbeschluss in nicht zu beanstandender Weise davon aus, dass die unterirdische Erdgasleitung, eine Hochdruckleitung neuester Bauart, dem Stand der Technik entspreche und sicher sei.

Revision nicht möglich

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (AZ: OVG 11 A7.18).

Die Pipeline Eugal soll von Lubmin bei Greifswald bis nach Sachsen und weiter nach Tschechien verlaufen. Mit ihr soll Gas des russischen Gazprom-Konzerns transportiert werden. (dpa/amo)