In diese Wohnanlage der Wohnbaugruppe Augsburg (WBG) mit 70 Wohnungen bauen die Stadtwerke Augsburg eine Power-to-Gas-Anlage ein.

In diese Wohnanlage der Wohnbaugruppe Augsburg (WBG) mit 70 Wohnungen bauen die Stadtwerke Augsburg eine Power-to-Gas-Anlage ein.

Bild: © Hosemann/SWA

Das vom BMWi geförderte Power-to-Gas-Forschungsvorhaben "Portal Green" hat einen ersten Meilenstein erreicht: Es liegt nun eine Matrix vor, die verschiedene Nutzungspfade von Power-to-Gas-Anlagen strukturiert erfasst und im genehmigungsrechtlichen Rahmen einordnet.

In Portal Green erfolgte die Betrachtung unterschiedlicher Nutzungspfade, die die Einspeisung von Wasserstoff oder Methan in das Netz der öffentlichen Gasversorgung, die Rückverstromung und die Versorgung von Tankstellen und Zügen mit Wasserstoff umfassen. Die Matrix berücksichtigt den Einsatz von Power to Gas in der Industrie oder in Raffinerien.

Ziel: Leitfaden für unterschiedliche Anlagentypen

Das Ergebnis der Analyse ist, dass alle kommerziell betriebenen Anlagen für ihre Genehmigung ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchlaufen mussten, weil andere Regelungen, zum Beispiel im Energierecht, noch fehlen. Bei einigen Anlagen war ein Verfahren mitintegiert – bei anderen ging es auch ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. In einigen Fällen kamen auch zusätzliche Genehmigungsaspekte zum Tragen, beispielsweise auf Grund großer Gaslagermengen oder bei der Forderung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Damit Antragsteller sich leichter innerhalb des komplexen Rechtsrahmens orientieren können, soll in einem nächsten Schritt ein Leitfaden zum Umgang mit technischen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die unterschiedlichen Anlagentypen entstehen. (hol)

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