Gas

TÜV Rheinland mit neuem Zertifizierungsprogramm für Wasserstoff

Klimafreundlicher Wasserstoff als Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die glaubhaft nachweisen wollen, dass ihr Wasserstoff "grün" ist, können sich dies von unabhängiger Stelle bestätigen lassen.
21.07.2021

Grün, blau oder türkis: Nicht jeder Wasserstoff ist gleichermaßen klimafreundlich.

Der TÜV Rheinland bietet ein spezielles Zertifizierungsprogramm für Wasserstoff an. Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung, den Ausbau von klimaneutralem Wasserstoff zu stärken, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit Wasserstoff als klimaneutral bezeichnet werden darf, muss er in der Lieferkette frei von CO2-Lasten sein. „Ist das Herstellungsverfahren dabei eine Elektrolyse von Wasser und wird für diese Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, darf das Produkt als grüner Wasserstoff ausgezeichnet werden“, erläutert Norbert Heidelmann, der bei TÜV Rheinland mit seinem Team verantwortlich für die Zertifizierung von Wasserstoff ist.

Bei der Zertifizierung betrachten die Fachleute den Gestehungsprozess vom Anfang bis zur Anwendung. Dazu zählen beispielsweise

  • Herstellungsarten (z.B. Elektrolyse, Dampfreformierung, Chlor-Alkali-Verfahren),
  • Transportmethoden (z.B. Gasleitungen/Pipelines, Wasserstofftanks) oder
  • Anwendungen des Wasserstoffs (z.B. Mobilität, CO2-arme Produktion in der Industrie, Erzeugung von Strom und Wärme).

Zur Dokumentation der Zertifizierungen vergibt TÜV Rheinland verschiedene Prüfzeichen. Diese weisen den Umfang der erfolgreichen Überprüfungen aus und werden jährlich durch Audits überwacht, um ihre Gültigkeit zu behalten. Der Prüfumfang „Klimaneutraler Wasserstoff und „Regelmäßige Überwachung“ ist dabei die Basisvariante. Ist das Herstellungsverfahren des klimaneutralen Wasserstoffs eine Elektrolyse von Wasser und wird für diese Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, so wird das Prüfzeichen mit dem zusätzlichen Hinweis „Grüner Wasserstoff“ vergeben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den klimaneutralen Wasserstoff mit den Anforderungen von erneuerbaren Energieträgern in der Renewable Energy Directive EU 2018/2001 („RED II“) zu bewerten. Wie Norbert Heidelmann erläutert, können Unternehmen mit der freiwilligen unabhängigen Überprüfung und Zertifizierung durch unsere Fachleute glaubwürdig dokumentieren, dass die Energieversorgung mit umweltschonenden Produkten erfolgt. „Das wird nach unserer Erfahrung künftig zunehmend Wettbewerbsvorteile bringen und das Vertrauen bei Geschäftspartnern erhöhen.“ (amo)