Der Energiekonzern Uniper hat ein Bußgeld von 150.000 Euro bezahlt, das ihm die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Februar auferlegt hatte, weil er angeblich 2016 Kontrollpflichten gegen manipulative Handelsstrategien im deutschen Gas-Regelenergiemarkt verletzt hatte. Die Aufsichtsbehörde gegen Marktmanipulation und Insiderhandel im Strom- und Gasgroßhandel teilte der ZfK am Dienstag und Mittwoch auf Anfragen mit Bezug auf die Handelstochter des Kraftwerksbetreibers mit, Uniper Global Commodities SE habe keine Rechtsmittel eingelegt und sein Bußgeld bereits bezahlt.
Auch die zwei Händler von Uniper Global Commodities, die mit persönlichen Bußen von 1500 und 2000 Euro belegt worden waren, haben diese der BNetzA zufolge entrichtet. Uniper bestätigte der ZfK die Rechtskraft des Bußgeldbescheids gegen ihre Handelstochter, nahm aber nicht weiter dazu Stellung.
Die BNetzA hatte der damaligen Eon-Tochter Uniper und seinen Händlern zur Last gelegt, im Oktober 2016 im Regelenergie-Segment der Pariser Börse Pegas sechsmal gleichzeitig Kauf- und Verkaufsangebote so platziert zu haben, dass andere Marktteilnehmer gezielt vom Handel ausgeschlossen worden seien. Auf einer der Seiten sei eine "Eisberg-Order" genutzt worden, um andere Marktteilnehmer solange zu blockieren, bis das erwünschte Geschäft mit einem der beiden deutschen Gas-Marktgebiete, Netconnect Germany (NCG), zustande kam. Dadurch hätten Konkurrenten kein günstigeres Angebot abgeben können, obwohl sie dies beabsichtigt hätten. Uniper habe den Nachfrager NCG über die tatsächliche Lage im Gas-Regelenergiemarkt getäuscht – zu deren Schaden.
Per se sind Eisberg-Orders in Großhandelsmärkten nicht nur legal, sondern auch erwünscht. Darin stückelt ein Anbieter oder Nachfrager seine Gesamtorder in Einzelorder, von denen – außer in Auktionen, die in den Regelenergiemärkten nicht stattfinden – nur jeweils eine sichtbar ist, bis sie gehandelt ist. Dann rutscht automatisch die nächste nach. Diese Stückelung verhindert Nervosität im Markt angesichts des gewaltigen Umfangs von Gesamtorders. Der Name kommt von der physikalischen Tatsache, dass Eisberge über dem Meeresspiegel nur zu zehn Prozent ihres Volumens sichtbar sind.
Marktgebiete müssen sich im Börsenmarkt bedienen
NCG und deren deutsche Kollegen von Gaspool kaufen und verkaufen ständig Gas, um ihre jeweiligen Marktgebiete, die zusammengenommen das deutsche Ferngasnetz umfassen, "auszuregeln", das heißt, druckmäßig stabil zu halten. Dies tun sie im internen und externen "Regelenergiemarkt". Für den kurzfristigen "externen" Bedarf müssen sie nach dem Willen der BNetzA seit mehreren Jahren im Day-ahead- und Within-day-Markt der Börse Pegas kaufen oder verkaufen. Zur langfristigen Absicherung haben sie eigene Ausschreibungsplattformen.
Die Pegas hat 2015 extra für NCG, Gaspool und den französischen Ferngasnetzbetreiber GRTgaz die "Locational Balancing Platform" eingerichtet. Über diese können sie rund um die Uhr kurzfristige Flexibilitäten bekommen. Die kontrahierten Gasmengen, positiv wie negativ, werden – im Unterschied zum allgemeinen Großhandelsmarkt der Pegas – nicht an den jeweiligen virtuellen Handelspunkt geliefert, sondern an die jeweils ausgeschriebenen physischen Netzknotenpunkte, deren Über- oder Unterspeisung droht.
Bußgeldrahmen nicht ausgeschöpft
Uniper habe, so die BNetzA, in den sechs geahndeten Fällen einen Gewinn von rund 70.000 Euro erzielt. Das Bußgeld orientiere sich auch daran, sprich, die Höhe hat auch den Charakter einer Gewinnabschöpfung. Der Bußgeldrahmen beträgt aber eine Million Euro oder das Dreifache des Mehrerlöses (siehe gedruckte ZfK Juli 2015, Seite 4). Der Rahmen war also nicht ausgeschöpft worden.
Die Behörde wirft Uniper die Verletzung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten vor. Der Konzern habe nicht vorher geprüft, ob seine Händler rechtmäßig agieren würden. Die BNetzA vermisst auch "geeignete und erforderliche Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen", die eine "manipulative Handelsstrategie verhindert oder zumindest wesentlich erschwert hätten".
"Strategie gegen Algotrading"
Der Konzern und einer der beiden Händler rechtfertigten ihr Verhalten der Behörde zufolge damit, sie hätten sich mit dieser Strategie gegen automatisierte Handelsalgorithmen durchsetzen wollen.
In fünf der sechs Fälle war die BNetzA von der Energiebörse Powernext, die Pegas betreibt, und einem anderen Marktteilnehmer eingeschaltet worden. In einem weiteren Fall will die BNetzA-Markttransparenzstelle selbst durch Datenanalyse der angeblichen Marktmanipulation auf die Schliche gekommen sein.
Die Markttransparenzstelle
Die bei der BNetzA angesiedelte Markttransparenzstelle untersucht den Strom- und Gasgroßhandel, über den sie ständig Daten von allen Handelsteilnehmern erhält, auf Insiderhandel und Marktmanipulation gemäß der EU-Transparenzverordnung REMIT sowie auf kartellrechtliche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. In den REMIT-Fällen verhängt die BNetzA die Bußgelder, in den anderen das Bundeskartellamt. (geo)
Aktualisierung vom 17. Juli 2019: Es wurde die BNetzA-Auskunft ergänzt, dass alle Bußgelder bezahlt sind und niemand Rechtsmittel eingelegt hat. (geo)
