Verbraucherschützer: Wasserstoffnetze nicht zu Lasten der Allgemeinheit finanzieren
Kosten für eine Wasserstoff-Infrastruktur dürfen nicht auf die privaten Verbraucher abgewälzt werden, mahnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Positionspapier zur Regulierung von Wasserstoffnetzen.
Wasserstoff sei ohne Zweifel wichtig, um die Klimaziele zu erreichen, heißt es darin. Die hohe öffentliche Aufmerksamkeit für den Wasserstoff dürfe aber nicht dazu führen, dass in Deutschland vorschnell ein teures Wasserstoffnetz errichtet wird. Entscheidungen für ein solches Netz müssten prioritär auf der Grundlage der Verfügbarkeit, aber auch des Bedarfs an Wasserstoff getroffen werden, mahnt der vzbv.
Viele offene Fragen
Die Verbraucherschützer sehen noch viele offene Fragen rund um den Wasserstoff: Die Verfügbarkeit an erneuerbarem Wind- und Solarstrom für die Herstellung von grünem Wasserstoff sei sehr begrenzt, auch bei der Frage von Wasserstoff-Importen gebe es eine Vielzahl ungelöster Herausforderungen.
Angesichts derart vieler Baustellen sei eine von Teilen der Branche geforderte Regulierung eines möglichen künftigen Wasserstoffnetzes nicht erforderlich und sollte auch nicht übereilt erfolgen. „Zunächst müssen offene Fragen auf der Grundlage einer soliden Datenbasis geklärt werden“, fordert der Verband.
Entflechtung von Produktion und Netzbetrieb
Generell sei übertriebene Euphorie bei den Importen von Wasserstoff nicht angebracht, so das Papier weiter. Die vorhandenen überschaubaren Mengen an H2 gelte es gezielt da einzusetzen, wo es keine Alternativen gibt, also etwa in der Stahl- und Chemieindustrie. Grünstrom, der direkt verbraucht werden kann, sollte nicht zur Herstellung von Wasserstoff verwendet werden. Wichtig ist es dem Verband zudem, dass die Kosten für die Elektrolyseure und Wasserstoffnetze vollständig auf diejenigen abgewälzt werden, die den Wasserstoff verbrauchen. Darüber hinaus gelte es, die Elektrolyseure und Wasserstoffnetze zu entflechten.
Die Verbraucherschützer lehnen es entschieden ab, private Verbraucher an den Kosten für Elektrolyseure über die besondere Ausgleichregelung der EEG-Umlage zu beteiligen und Wasserstoffnetze über allgemeine Netzentgelte zu finanzieren. Zudem sei es nicht akzeptabel, wenn im Rahmen von Umwidmungen von Erdgas- in Wasserstoffleitungen privaten Verbrauchern Nachteile erwachsen. (amo)