Der Nationale Wasserstoffrat hat sich mit einer Stellungnahme in die Debatte über die EEG-Novelle eingeschaltet. Das Gremium listet darin eine ganze Reihe von Forderungen auf, mit denen insbesondere dem grünen Wasserstoff zum Durchbruch verholfen werden soll.
Unter anderem spricht sich der Wasserstoffrat dafür aus, den in Elektrolyseanlagen (inklusive der notwendigen Nebenanlagen) eingesetzten Strom für den Markthochlauf vollständig von der EEG-Umlage zu befreien. Diese Befreiung dürfe aber nicht zur Mehrbelastung anderer Stromverbraucher und damit auch anderer strombasierter Energiewendetechnologien führen.
Das bestehende System von Steuern, Abgaben und Umlagen mit seiner asymmetrisch hohen Belastung von Strom verhindere aktuell den Stromeinsatz für viele strombasierte Energiewendetechnologien, heißt es in dem mehrseitigen Papier weiter. Bis eine, von allen Beteiligten befürwortete, umfassende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen Wirkung zeige, sei eine schnell umsetzbare Flankierung der Herstellung von grünem Wasserstoff im Bereich der Stromkosten unverzichtbar. In einem zweiten Schritt müsse die Umlage "komplett gestrichen und über eine umfassende, steuerbasierte Lösung ersetzt werden".
Erneuerbare Ausbauen
Darüber hinaus macht sich der Nationale Wasserstoffrat in einer Stellungnahme dafür stark, die im §1 EEG gesetzlich fixierten Ausbauziele und -pfade für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien so zu erhöhen, dass der für die Elektrolyse notwendige zusätzliche Strombedarf damit abgedeckt werden könne.
Die Autoren nehmen in ihrem Papier auch die Sicht der potenziellen Investoren in Elektrolyseanlagen in den Blick. Diese bräuchten die Sicherheit, dass sich ihre Investitionen auch bezahlt machen. Die Bundesregierung müsse daher schnellstmöglich eine Klärung möglicher beihilferechtlicher und eventuell auch verfassungsrechtlicher Fragen in Angriff nehmen, mahnen sie.
Besondere Ausgleichsregelung als Rückfalloption
Konkret geht der Wasserstoffrat auch auf die Möglichkeit einer Reduktion der Kosten aus der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung ein. Diese könnte eine „Rückfalloption“ sein. Sollte diese Karte gezogen werden, wären nach Einschätzung des Gremiums allerdings einige Anpassungen dieser Regelung für Wasserelektrolyseanlagen notwendig. Die Autoren des Papiers benennen in diesem Zusammenhang die Abstellung der Befreiung auf den Prozess „Herstellung von Wasserstoff durch Wasserelektrolyse“ sowie die möglichst weitgehende Absenkung des Selbstbehaltes, um nicht implizit kleinere Anlagen zu diskriminieren und eine Akteursvielfalt zu ermöglichen.
Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) ist Bestandteil der von der Bundesregierung im Juni 2020 vorgestellten Nationalen Wasserstoffstrategie. Die Mitglieder kommen aus der Wirtschaft (Energieversorger, Automobil, Industrie), der Forschung und von Umweltverbänden. (amo)

