Strom

Genehmigungsbilanz 2020: Erster Lichtblick für die Windkraft

Der Bundesverband Windenergie hat die Genehmigungszahlen dieses Jahres veröffentlicht und diese verweisen auf einen langsamen Weg aus der Krise – ein Verdienst des Nordens.
15.09.2020

Es scheint als wäre die Windkraft über ihren Tiefpunkt hinweg und käme ganz langsam wieder in Schwung. Zumindest geben die aktuellen Gehemigungszahlen Hoffnung.

Bis zum 10. September wurden über 2000 MW Windkraftleistung in Deutschland genehmigt, so der Bundesverband Windenergie (BWE). Aus Sicht von Hermann Albers, Präsident des Verbandes ein erster Lichtblick, der dennoch lange Schatten wirft: Insgesamt haben wir zusammen mit den im September genehmigten Anlagen bereits das Jahr 2019 eingeholt, was die genehmigte Leistung angeht. Dennoch sind die Genehmigungen immer noch deutlich unter den erforderlichen 4.700 Megawatt, die für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung notwendig wären.“

Damit die Windkraft zu alter Stärke zurückfindet bedarf es endlich einer Erleichterung der Genehmigungsverfahren. Im Zuge der Netzstabilität bedarf es zudem eine ausgeglichenere Verteilung der Leistung zwischen Nord- und Süddeutschland. Gerade einmal 8,6 Prozent aller Windenergieanlagen wurden in Baden-Württemberg (13 Anlagen), Bayern (3), Hessen (8), Rheinland-Pfalz (18) und im Saarland (0) genehmigt. Auch in den ostdeutschen Länder Sachsen  und Thüringen mit insgesamt 24 genehmigten Anlagen wird weiter Flaute herrschen.

Rahmenbedingugen für wirksame "Südquote" schaffen

Absoluter Spitzenreiter bei den Genehmigungen für 2020 ist Schleswig-Holstein mit 101 Anlagen und gut 416 MW. Gefolgt von Niedersachsen mit 88 Windturbinen und knapp 393 MW. Auch der Westen steht in Form von Nordrhein- Westfalen mit 300 MW und 77 Anlagen gut da.

Dem Problem der ungleichen Leistungsverteilung nimmt sich auch das BMWi in seinem aktuellen EEG-Entwurf an. Eine sogenannte „Südquote“ soll Anreize für südliche Landkreise schaffen stärker in die Windkraft zu investieren. Dabei sollen zunächst 15 Prozent der ausgeschriebenen Menge ab 2021 an entsprechende Kreise vergeben werden. Damit dieses Instrument allerdings seine Wirkung entfalten kann, müssten wohl auch Abstandsregeln, wie die 10H-Regel in Bayern, aufgehoben werden. (lm)