Wärme

Breite Kritik am Gebäudeenergiegesetz

Bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages forderten die Experten Nachbesserungen am GEG-Entwurf. Im Fokus der Kritik: die Rolle von Biogas, Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer sowie zu pauschale rechtliche Vorgaben.
05.03.2020

Am GEG scheiden sich die Geister.

Das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude (GEG) ist bei einer Experten-Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie auf breiten Widerstand gestoßen. Bioenergieverbände wiesen darauf hin, dass der Gesetzesentwurf die Potenziale von Biogas für den Klimaschutz im Gebäudesektor konsequent ignoriere. "Hausbesitzer und Wärmenetzbetreiber sollen gemäß GEG-Kabinettsfassung faktisch keine Möglichkeit haben, Biogas als Klimaschutzoption zu nutzen", kritisierte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, in der Anhörung.

Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere, dass bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus Biogas gleichgesetzt wird mit der Wärme aus Erdgas und Steinkohle. Biogas werde künstlich schlecht gerechnet. Dies stehe allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu dem Thema entgegen.

Kein Mehrwert für den Klimaschutz?

Noch deutlicher wurde Henning Ellermann von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz. Seiner Meinung nach bietet der Gesetzentwurf keinen Mehrwert für Klimaschutz. Der Entwurf enthalte sogar einige deutliche Aufweichungen im Vergleich mit den bestehenden Anforderungen. Absehbar sei, dass die EU-Kommission den vorgesehenen Neubaustandard nicht als Niedrigstenergiegebäude akzeptieren werde. Zudem würden weitere Vorschriften und Fristen verletzt.

Tim Bagner von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände nahm die finanziellen Belastungen für Mieter und Eigentümer in den Blick. Wohnen müsse bezahlbar bleiben. Der Mangel an angemessenem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung dürfe durch erweiterte Anforderungen des GEG nicht verschärft werden. Zum anderen sollten neben der energetischen Verbesserung der Gebäude die Potenziale der Energieversorgung und -nutzung sowie der intelligenten Vernetzung von Geräte- und Netzinfrastruktur einbezogen werden. Diese Ziele erfülle der Entwurf nicht.

VKU: Mehr Flexibilität

Deutlich positiver beurteilt Michael Wübbels, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des VKU, den GEG-Entwurf. Es sei gut und richtig, dass dieser den Blick vom Einzelgebäude auf das Quartier richte. "Durch einen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden. Geeignete Dachflächen zum Beispiel für Solarthermie können so für die Erfüllung der energetischen Gebäudeanforderungen des Quartiers – und nicht nur des Gebäudes, auf dem sie sich befinden – herangezogen werden. Das erhöht den Spielraum für die Akteure vor Ort, effiziente Lösungen für den Klimaschutz zu finden." Zu pauschale rechtliche Vorgaben seien hierbei der falsche Ansatz. "Hier bedarf es im Gesetzentwurf einer größeren Flexibilität", fordert Wübbels. 

Mit Blick auf die Rolle der Stadtwerke bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort sprach sich Wübbels dafür aus, im GEG zu regeln, dass Wärmenetze, die vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärmequellen gespeist werden, einen Primärenergiefaktor von Null erhalten. Dadurch werde die politisch angestrebte Integration erneuerbarer Wärme und Abwärme in die Wärmenetze besser angereizt“, betonte Wübbels. (amo)