Wärme

Bundeskabinett stimmt neuer Heizkostenverordnung zu

Die geschäftsführende Bundesregierung hat grünes Licht für den Änderungsantrag zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) gegeben.
24.11.2021

Vermieter und Verwalter sind durch Inkrafttreten der HKVO ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatliche Verbrauchsinformationen für die Bereiche Wärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.

Der Änderungsantrag sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach drei Jahren vor. Der Bundesrat hatte den Änderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 5. November beschlossen. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen HKVO ist damit noch in diesem Jahr zu rechnen. Ab Januar 2022 würde die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dann wie geplant zur Pflicht.

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