Bundeskabinett stimmt neuer Heizkostenverordnung zu
Der Änderungsantrag sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach drei Jahren vor. Der Bundesrat hatte den Änderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 5. November beschlossen. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Mit Veröffentlichung und Inkrafttreten der neuen HKVO ist damit noch in diesem Jahr zu rechnen. Ab Januar 2022 würde die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dann wie geplant zur Pflicht.
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