Recht & Regulierung

CO2-Preis: Dena mit Vorschlag zur Kostenverteilung bei Mietwohnungen

Seit der Einführung der CO2-Bepreisung sorgt das Mieter-Vermieter-Dilemma für hitzige Debatten. Dieses will die Dena nun lösen – und damit auch die Wärmewende weiter voranbringen.
14.01.2021

Die CO2-Bepreisung zieht nicht nur beim Thema Heizen eine Gerechtigkeitsdebatte nach sich.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat einen Vorschlag erarbeitet, mit dem nach der Einführung der CO2-Bepreisung eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden soll. In dem Positionspapier "Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten - Investitionsanreize stärken" heißt es, dass die Effizienzklasse der Immobilien herangezogen werden soll. Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potenzial verfügten.

Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mieter demnach einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann.

Anreize für beide Seiten

Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 1. Januar 2021 stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises angemessen verteilt werden können. Aktuell liegen die Kosten allein bei Mietenden, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung, führt in einer Pressemitteilung aus, dass die Einführung eines CO2-Preises eine Feinjustierung brauche. „Mieter haben vor allem in den energetisch schlechten Gebäuden nur bedingten Einfluss auf die Energiebilanz der Immobilie, in der sie leben. Vermieter wiederum haben keinen Einfluss auf den individuellen Verbrauch ihrer Mieter. Unser Vorstoß begegnet dem Mieter-Vermieter-Dilemma und verdeutlicht, wie für beide Parteien gleichzeitig Anreize geschaffen werden können.“ Außerdem berücksichtige er Vorleistungen von Vermietern, die bereits in die Sanierung ihrer Immobilien investiert haben. „So hat jeder Einfluss auf die Kosten, die er trägt - und die zuletzt stagnierende Wärmewende bekommt neuen Schub."

Unnötige Bürokratie vermeiden

Der Vorschlag zur sozialverträglichen Umlage des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter beinhaltet laut Dena auch einen komplexen legislativen Regelungsbedarf, der in der Diskussion oftmals unterschätzt werde. Wichtig sei auch, den bürokratischen Aufwand überschaubar zu halten. (amo)