Wärme

Drittelmodell für energetische Sanierung

Zu aufwendig und teuer: Sowohl Mieter als auch Vermieter schrecken vor Modernisierungsmaßnahmen zurück. Dagegen sollen nun Änderungen im Mietrecht helfen.
18.09.2019

Die Kosten für energetische Gebäudesanierungen sollen möglichst fair verteilt werden. Wie das gelingen kann, hat eine neue Studie erörtert.

Bis zum Jahr 2050 soll der Primärenergieverbrauch in Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden, das ist laut Energiekonzept der Bundesregierung gesetzt. Rund zwölf Mio. Gebäude wurde in der Zeit vor 1979 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung, errichtet. Das Potenzial für energetische Sanierungen ist also riesig, die derzeitige Quote mit rund einem Prozent allerdings verschwindend gering. Gründe hierfür liegen nicht zuletzt in den Kosten für Mieter und Eigentümer. Das Drittelmodell könnte die Sache günstiger machen, dafür brauche es allerdings Änderungen im Mietrecht.

Die Forderung nach einem Drittelmodell, wonach sich die Kosten zwischen Mieter, Vermieter und Staat ausgewogen aufteilen, ist nicht neu. Bereits seit 2012 stellten BUND, der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Naturschutzring die Grundidee vor. Eine neue Studie des BUND und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) zeigt nun, wie sich das Modell umsetzten ließe.

1. Zielkonforme Fördermaßnahmen:

  • Erhöhung des Zuschusses für Effizienzhäuser 55 auf 40 Prozent
  • Erhöhung des Zuschusses für Einzelmaßnahmen auf 30 Prozent
  • Abschaffung der Effizienzhausförderung EH 85, 100 und 115
  • Abschaffung der Förderung von Fossilen-Heizungen.

2. Abfangen von Härtefällen

  • Wenn eine energetische Modernisierung eine unzumutbare Härte für Mieter verursacht, wird ihnen die entstehende Warmmietenerhöhung aus öffentlichen Mitteln bezahlt.

3. Höhe der Modernisierungsumlage

  • Fördermittel müssen nicht mehr von der umzulegenden Investitionssumme abgezogen werden, sondern kommen direkt den Vermietern zu Gute.
  • Die Modernisierungsumlage sinkt von acht Prozent auf bis zu 1,5 Prozent. Da die Bezugsgröße geändert wird, entspricht das circa drei Prozent  im heutigen System.

Die drei Maßnahmen lassen sich nur als Paket umsetzten, um ihre Wirkung zu entfalten. Dabei würden die öffentlichen Haushalte zwar mit mehr als einem Drittel an den Kosten beteiligt, allerdings würden sie auch in höherem Maß von den volkswirtschaftlichen Vorteilen der gesteigerten Energieeffizienz profitieren, so die Studienautoren. (ls)