Bild: © Stadtwerke Kiel AG

Betreiber von Fernwärmenetzen, die von der Bundesregierung als kritische Infrastrukturen bestimmt wurden, sind gesetzlich verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen für ihre Informationstechnologie nach dem Stand der Technik umzusetzen und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechende Nachweise vorzulegen.

Als Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen und um Rechtssicherheit zu schaffen, haben die Verbände AGFW (Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK) und BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe den branchenspezifischen Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze (B3S) erarbeitet. Darin wird erklärt, wie Unternehmen im ersten Schritt eine Risikoanalyse vornehmen und darauf aufbauend konkrete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen können.

Umsetzung dieses Standards kein Muss

Es obliegt den Unternehmen, ob sie den Branchenstandard anwenden oder andere, geeignete Nachweise vorlegen. Fernwärmenetze mit mehr als 250 000 angeschlossenen Haushalten zählen gemäß Verordnung des Bundesinnenministeriums zu den so genannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS), die eine wichtige Bedeutung für das Gemeinwesen haben.

Der Sicherheitsstandard für Fernwärmenetze steht hier zum Download bereit. (sg)

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