Grüne wollen "Anschlusszwang" an Wärmenetze bei älteren Gebäuden
Die baden-württembergischen Grünen wollen im neuen Klimaschutzgesetz die sogenannte Wärmewende hin zum Heizen mit erneuerbaren Energien mit einer weitgehenden Maßnahme voranbringen. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: "Ich kann mir gut vorstellen, dass wir im neuen Klimaschutzgesetz den Anschluss- und Benutzungszwang für eine erneuerbare Wärmeversorgung oder ein Wärmenetz auf bereits bestehende Gebäude ausweiten."
Eine solche Maßnahme könnte weitreichende Folgen für Hauseigentümer haben - vor allem für jene, die erst vor kurzem eine neue Heizungsanlage installiert haben und diese dann abschalten müssten.
Bislang nur für Neubauten
"Dieses Instrument gilt bislang nur für Neubaugebiete", erklärte Schwarz. "Eine Kommune kann alle, die darin wohnen, verpflichten, beim Heizen erneuerbare Energien zu verwenden oder sich an Nah- und Fernwärme anzuschließen. Wir wollen dieses Instrument ausweiten auf bestehende Stadtviertel – denn so eine neue Heizungsanlage macht nur dann Sinn, wenn alle dabei sind."
Ziel sei, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, vor Ort neue und klimafreundlichere Heizungstechnologien voranzubringen.
"Realistische Fristen"
Die SPD nannte Vorgaben "grundsätzlich sinnvoll", sie forderte allerdings "realistische Fristen". "Wer seine Heizung ohnehin erneuern muss, der kann aufs Wärmenetz umsteigen", sagte Gabi Rolland, Sprecherin für Umweltpolitik und Naturschutz der SPD-Landtagsfraktion. "Eine zwei Jahre alte Heizung aus dem Keller zu reißen, wäre unsinnig und rechtlich fragwürdig."
Das neue Klimaschutzgesetz soll im Herbst kommen. Die Gespräche in der Koalition aus Grünen und CDU über die Novelle des Gesetzes laufen schon länger und sind dem Vernehmen nach schwierig. Auch um diese Maßnahme zur Wärmewende dürfte es noch Debatten geben, denn im Koalitionsvertrag heißt es dazu deutlich vager: "Dazu sollen Möglichkeiten wie die Einführung einer Erneuerbaren-Quote und ein Anschlussanspruch sowie ein Einspeise- und Durchleitungsrecht für erneuerbare Wärme sowie Abwärme geprüft werden."
Mehr Nahwärmenetze
Die Koalition förderte zuletzt vor allem den Ausbau von Nahwärmenetzen, die aus Kraftwerken mit erneuerbaren Energien wie Hackschnitzeln oder Pellets gespeist werden. Schwarz will aber, dass noch mehr Versorger und Stadtwerke diesen Weg gehen. Wie das rechtlich gehen soll, dass Eigentümer von älteren Häusern gezwungen werden, sich an solche Netze anzuschließen, ist zumindest noch fraglich.
Schwarz hält trotz der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs daran fest, dass Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral wird. "Ich setze darauf, dass wir mit dem Klimaschutzgesetz in allen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung mehr CO2 einsparen." Der Fraktionschef will bürokratische Hürden abbauen: "Wenn das Landesrecht diesem Ziel Steine in den Weg legt, dann müssen wir überlegen, wie wir diese Steine aus dem Weg räumen können."
Klimaziele umstritten
Das Gesetz soll sogenannte Sektorenziele enthalten, in denen festgelegt ist, wie viel klimaschädliches Kohlendioxid etwa der Verkehr oder die Landwirtschaft einsparen muss. Die Regierung will als Zwischenziel bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent senken.
Nach einem Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums muss etwa die Landwirtschaft den Ausstoß bis 2030 um 39 Prozent gegenüber 1990 senken - die Energiewirtschaft um 75 Prozent, die Industrie um 62 Prozent, der Verkehr um 55 Prozent und der Gebäudesektor um 49 Prozent. Dem Vernehmen nach sind diese Ziele innerhalb der Regierung umstritten.
Bis 2040 klimaneutral
Der Südwesten will als erstes Bundesland Ziele zur Verminderung der Treibhausgasemissionen für sämtliche Bereiche in das Klimaschutzgesetz aufnehmen. So soll das Land bis 2040 klimaneutral werden. Bisher waren 90 Prozent bis 2050 das Ziel. Klimaneutralität bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen wie wieder gebunden werden können.
Schwarz erklärte, es solle eine "grundlegende Richtschnur zum Klimaschutz für relevante Landesgesetze" geben. "Damit werden sich die Bereiche der Landespolitik mehr danach richten, wie ihre Maßnahmen in Bezug auf die Folgen des Klimawandels wirken. Nehmen wir als Beispiel das Landeswaldgesetz: Hier soll der Klimaschutz beim Waldumbau einen größeren Stellenwert bekommen."
Klimavorbehalt geplant
Außerdem solle es einen "Klimavorbehalt für Förderprogramme" geben: "Wir scannen neue und fortgeführte Förderprogramme des Landes danach durch, ob sie einen Mehrwert fürs Klima bieten – also ob sie dazu beitragen, dass weniger CO2-Emissionen entstehen." (dpa/jk)