Der Absatz von Wärmepumpen geht nach einem Rekordjahr in 2023 deutlich zurück.

Der Absatz von Wärmepumpen geht nach einem Rekordjahr in 2023 deutlich zurück.

Bild: © Vaillant

Der deutsche Heizungsmarkt erfreut sich auch im dritten Quartal großer Nachfrage, wie aus der Herbststatistik des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hervorgeht. Über eine Mio. Wärmeerzeuger würden in den vergangenen Monaten abgesetzt. Allerdings handle es sich hierbei überwiegend um Vorzieheffekte im Zuge des GEG-Gesetzgebungsverfahrens.

Erstmals seit den 90er Jahren setzten die Hersteller wieder über eine Mio. Heizungen ab. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden zwischen Juli und September 2023 46 Prozent mehr Heizungen verkauft.

Positive Marktentwicklung ist nur Momentaufnahme 

Treiber dieser Entwicklung seien laut BDH nach wie vor Wärmepumpen mit insgesamt 295.000 verkauften Exemplaren. Das entspricht einem Plus von 86 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gasbasierte Geräte tragen mit 625.000 abgesetzten Einheiten zum Boom bei (Plus von 38 Prozent).

Den positiven Marktverlauf sieht der Bundesverband jedoch als Momentaufnahme, bedingt durch Vorzieheffekte. So habe die langwierige und öffentlich geführte Debatte rund um das GEG dafür gesorgt, dass viele Hausbesitzer sich im Jahresverlauf für eine Heizungsmodernisierung entschieden haben, um den Anforderungen des GEG zuvorzukommen.

Gerade mit Blick auf die schwierige, wirtschaftliche Gesamtlage, braucht es attraktive Förderungen

Diese Dynamik schwäche sich jedoch zunehmend ab. Noch zum Halbjahr lag das Marktwachstum bei Wärmepumpen bei 105 Prozent gegenüber dem Vorjahr, aktuell liegt es noch bei 86 Prozent. Diese Entwicklung lässt sich auch an den rückläufigen Förderanträgen für Wärmepumpen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ablesen. Diese bewegen sich seit Monaten auf einem sehr niedrigen Niveau.

„Die aktuell insgesamt positive Marktentwicklung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich unsere Hersteller in einem schwierigen Marktumfeld bewegen“, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Neben der Verunsicherung durch die politische Debatte sorgt die allgemeine wirtschaftliche Situation für Zurückhaltung bei Heizungsmodernisierungen. Deswegen muss die Politik jetzt Fakten schaffen und die ordnungspolitischen Anforderungen des GEG wie angekündigt mit einer attraktiven Förderung flankieren, die alle technologischen Lösungen des GEG umfasst“.

Wärmeplanung darf Modernisierung nicht ausbremsen 

Dabei gelte es neben dem Wärmeerzeuger auch das Gesamtsystem aus Wärmeverteilung und- übertragung, Speicherung sowie Effizienzmaßnahmen wie die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, den hydraulischen Abgleich und den Einsatz von hocheffizienten Heizungsumwälzpumpen wieder stärker in den Blick zu nehmen, so Staudt weiter.

Zudem sei es nach Auffassung des BDH von zentraler Bedeutung, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung die Modernisierung nicht weiter ausgebremst wird. „Grundsätzlich macht es Sinn, dass sich die Kommunen einen Überblick über ihre Wärmeversorgungsoptionen verschaffen. Allerdings darf es bei einem Durchschnittsalter von über 17 Jahren bei den Heizungen nicht dazu führen, dass die dringend notwendige Modernisierungsdynamik abnimmt, weil die Option eines Anschlusses an ein Wärmenetz in der Zukunft möglich sein könnte“, erklärt Staudt. 

Förderfähige Investitionskosten nicht halbieren 

Befragt nach der Perspektive für das erste Quartal 2024 zeichnen die BDH-Mitgliedsunternehmen ein negatives Bild. 85 Prozent der Befragten rechnen für das erste Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung. Eine Marktbelebung durch das Gebäudeenergiegesetz erwarten die Unternehmen nicht.

Vor diesem Hintergrund fordern BDH und ZVSHK in einem 10-Punkte-Plan mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung. Zentrale Forderung der beiden Verbände ist die Anhebung der maximal förderfähigen Investitionskosten. Die derzeit geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten für die Heizungsmodernisierung von 60.000 Eurp auf 30.000 Euro muss unbedingt korrigiert und auf mindestens 45.000 Euro angehoben werden.   

Geschwindigkeitsbonus auch für nicht selbstgenutztes Wohneigentum 

Zudem sollte der Geschwindigkeitsbonus von 30 Prozent mit einer Kostendegression von drei Prozentpunkten ab 2025 auch für nicht selbstgenutztes Wohneigentum sowie für Gasheizungen, die ein Alter von 20 Jahren noch nicht erreicht haben, gelten. (lm)  

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