Im überarbeiteten Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes, der der ZfK vorliegt, gibt das Bundeswirtschaftsministerium auch für das Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) einige Neuerungen vor. So soll es einen Südbonus, einen Zuschlag für innovative erneuerbare Wärme und einen Bonus für elektrische Wärmeerzeuger geben. Der anfangs geplante Netzausbauzuschuss wurde gestrichen.
Ziel ist ein Anreiz, die Kohle-KWK-Anlagen auf Gas-KWK umzustellen. Dazu soll es einen Bonus von 180 Euro je kW für den Austausch alter KWK-Anlagen geben. Über die anderen Boni berichtete die ZfK bereits. Das gesamte Fördervolumen des KWKG soll auf 1,5 Mrd. Euro gedeckelt werden.
Südbonus von 60 Euro je kW elektrischer KWK-Leistung
Für die Betreiber von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen in Süddeutschland wird es außerdem einen weiteren Bonus geben, wenn die Anlage nach dem 31. Dezember 2019 oder vor dem 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen wurde. Der sogenannte Südbonus soll einmalig 60 Euro je kW elektrischer KWK-Leistung betragen.
Die Südregion definiert eine Anlage des Gesetzesentwurfs. Die Bundesnetzagentur kann zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres, beginnend ab dem Jahr 2023, die Südregion durch Hinzufügen oder Streichen der in der Anlage enthaltenen kreisfreien Städte, Stadtkreise, Kreise und Landkreise ändern, wenn sich die besonders starken Belastungen des Übertragungsnetzes räumlich verlagern oder entfallen. (pm)


