Der B.KWK sieht in dem BEHG auch eine Gefahr für die Wärmewende, weil Anlagen einer bestimmten Größe benachteiligt werden. (Symbolbild)

Der B.KWK sieht in dem BEHG auch eine Gefahr für die Wärmewende, weil Anlagen einer bestimmten Größe benachteiligt werden. (Symbolbild)

Bild: © Evija/AdobeStock

30 Prozent der Referenzwärme pro Kalenderjahr müssen aus erneuerbaren Energien stammen, so die bisherige Regelung für innovative Kraft-Wärme-Kopplung-(iKWK)-Anlagen. „Dies ist in der Praxis jedoch sehr unflexibel und schwer umzusetzen. Gerade Projekte, die auf Laufwasser- oder Luft-Wasser-Wärmepumpen setzen, sind dann oft von den Umgebungstemperaturen abhängig. Im Winter laufen diese erneuerbaren Treiber dann schwächer bis gar nicht“, erläutert Claus-Heinrich Stahl.

Der Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) ergänzt: „Für Betreiber von iKWK-Anlagen war das ein schwerer Schlag bei der Wirtschaftlichkeit. Die Gefahr unter den 30 Prozent zu bleiben und somit die Förderung zu verlieren, war groß. Daher werden bis jetzt iKWK-Anlagen bei einer Fertigstellung nach April erst im Folgejahr in Betrieb genommen“.

Das wurde geändert

Im Bundesanzeiger wurde nun bekannt gegeben, dass nachjustiert wurde: Zum einen liegt der Referenzwert für erneuerbare Wärme nun bei 2,5 Prozent pro Kalendermonat. Das heißt, es wird nicht mehr nur das gesamte Jahr betrachtet. Zum anderen gilt diese neue Regelung bereits rückwirkend zum 1. Dezember 2021. „Ich hoffe, dass Ihnen diese nun mehr rechtsgültige,kleine, aber wichtige Änderung in diesem Jahr voller krisenhafter Ereignisse wenigstens ein bisschen über die hohen Wellen hilft“, sagt Stahl.

Es muss noch nachträglich präzisiert werden

Einziger Wermutstropfen: Es gibt eine unpräzise Formulierung. „Die neuen Gebote ab 2021 haben einen Referenzwert von 35 Prozent erneuerbaren Anteil in der Wärme des Inbetriebnahmejahres. Aber die 2,5 Prozent beziehen sich auf die alten Gebote mit 30 Prozent. Da das Bundeswirtschaftsministerium das auf dem Radar hat, denken wir, dass dies schnell nachjustiert wird“, beschwichtigt Stahl ferner. Der B.KWK wird selbst daran arbeiten, eine rechtzeitige Klärung herbeizuführen – notfalls über die Clearingstelle EEG/KWKG. (gun)

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