Wärme

Mehr Flexibilität für innovative KWK-Projekte geschaffen

Wer eine innovative Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage betreibt musste bisher nachweisen, dass auch im Kalenderjahr der Inbetriebnahme mindestens 30 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammt: Nun wurde zugunsten der KWK-Betreiber nachjustiert und zwar so.
13.10.2022

Die Regelung bremste bisher die innovative KWK aus: Nun wurde nachjustiert.

30 Prozent der Referenzwärme pro Kalenderjahr müssen aus erneuerbaren Energien stammen, so die bisherige Regelung für innovative Kraft-Wärme-Kopplung-(iKWK)-Anlagen. „Dies ist in der Praxis jedoch sehr unflexibel und schwer umzusetzen. Gerade Projekte, die auf Laufwasser- oder Luft-Wasser-Wärmepumpen setzen, sind dann oft von den Umgebungstemperaturen abhängig. Im Winter laufen diese erneuerbaren Treiber dann schwächer bis gar nicht“, erläutert Claus-Heinrich Stahl.

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