Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Ziel ist es, das bislang bestehende Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im GEG zusammenzuführen und zu vereinheitlichen. Aus der Branche kommt gemischtes Feedback. Der Entwurf sei im Lichte der Klimakrise schlicht "mutlos" (BEE und DENEFF), biete aber für die Stadtwerke "eine gute Basis für die Entwicklung der Fernwärme" (VKU).
Zentrales Anliegen der Novelle sei die Entbürokratisierung und Vereinfachung, teilt das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Auch die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden würden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes integriert.
Keine Verschärfung der energetischen Anforderungen
Um die Wirtschaftlichkeit von Neubauten und Sanierungen weiter zu garantieren, wurde das "bereits sehr anspruchsvolle Anforderungsniveau" für Neubauten und Sanierungen nicht weiter verschärft, heißt es in der Mitteilung. Im GEG liegt der Endenergiebedarf eines Neubaus nun bei 45 bis 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche. Das seien 65 bis 73 Prozent weniger als der mittlere Endenergieverbrauch im Gebäudebestand, der bei 167 kWh pro m2 liege. Darüber hinaus schreibt der Entwurf eine Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand im Jahr 2023 fest.
Auch eine Regelung zum Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 ist im GEG enthalten. So dürfen solche nur eingebaut werden, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird. Eine Ausnahme sieht das GEG für Bestandsgebäude vor, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und anteilige EE-Nutzung technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt. Außerdem könnten sich Bürger beim Austausch einer alten Ölheizung in ein klimafreundlicheres Modell künftig auf eine Prämie einstellen. Die Prämie solle bei 40 Prozent der Investitionskosten liegen, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch, was im Regelfall mehrere tausend Euo seien.
Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung energetischer Neubaustandards
Zusätzlich biete das Gesetz den Bauherren neue Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards. Durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus Erneuerbaren erhielten Bauherren die Möglichkeit, die energetischen Anforderungen an Neubauten mit wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen zu erfüllen.
Für die Stadtwerke lege der Entwurf des GEG eine gute Basis für die weitere Entwicklung der Fernwärme, sagte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche am Mittwoch. "Gerade im städtischen Bereich wird die Fernwärme der wichtigste Ansatz für die Dekarbonisierung des Wärmesektors und für das Erreichen der Klimaziele sein. Die Fernwärme bietet die Möglichkeit, erneuerbare Energien in großem Umfang in die Wärmeversorgung zu integrieren. Wenn das GEG so in Kraft tritt, können die Stadtwerke in eine langfristige Weiterentwicklung ihrer Fernwärme investieren."
Kritik von DENEFF und BEE
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kritisiert den Entwurf hingegen scharf. Statt innovative Lösungen für energiesparende Gebäude zu befördern, schreibe er selbst für öffentliche Gebäude lediglich die bestehenden Standards fort. Der "mutlose" Entwurf, aus dem das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 gestrichen wurde, provoziere gar "weitere Strafzahlungen aus Brüssel", so der Verband. "Ob, wann und wie Deutschlands Gebäude klimaneutral werden sollen ist weiterhin völlig unklar", sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand von DENEFF.
Auch der Bundesverband Eneuerbare Energie (BEE) bemängelt die Abkehr vom Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050. "Das im vorliegenden Gesetzentwurf skizzierte Ordnungsrecht wird keinen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor leisten", so Simone Peter, Präsidentin des BEE. Ohne verbindliche Ziele und Zwischenziele und unter anderem auch durch die Ausnahmeregelungen für den Einbau neuer Ölheizungen würde das GEG kaum einen Beitrag zum Einsatz der erneuerbaren Energien im Gebäudesektor leisten.
Biomethan erfüllt weiterhin nicht die Pflicht zur Nutzung von EE
Auch der Biogasrat hätte sich auf dem Weg zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor "mehr Mut gewünscht", so die Geschäftsführerin des Verbandes, Janet Hochi. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene technologieoffene Nutzung von Biomethan in Brennwertgaskesseln sei in letzter Minute wieder aus dem Entwurf gestrichen worden. "Das ist ein Schlag gegen sozialverträglichen Klimaschutz im Wärmesektor", so Hochi. Daher bleibt die Forderung des Verbands, dass mit Biomethan in Brennwertgaskesseln die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudeneubau erfüllt werden kann, weiterhin bestehen.
Außerdem gehöre die Ausgestaltung der Primärenergiefaktoren auf den politischen Prüfstand, die einen entscheidenden Einfluss auf die Auswahl von Heizungssystemen aber auch Energieträgern und damit auf die Defossilisierung des Wärmesektors hätten. Bislang seien im Gesetzentwurf verschiedene Werte für den Primärenergiebedarf der Wärme aus Biogas und Biomethan festgelegt. Für gebäudenah erzeugtes Biogas ein Wert von 0,5, für Biomethan in KWK-Anwendungen einen Wert von 0,6. Mit diese Primärenergiefaktoren würde Biomethan gegenüber fossilen Brennstoffen wie Erdgas "diskriminiert", so Hochi. (pm/dpa)
