Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Das Smart Metering soll für frischen Wind im Submetering-Wettbewerb sorgen.

Bild: © emmi/AdobeStock

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, einen schnellen Umstieg auf die sogenannte Teilwarmmiete zu prüfen, um das „Mieter-Vermieter-Dilemma“ zu überwinden. Denn in dem bisherigen Kaltmietensystem können die Vermietenden die Brennstoffkosten – einschließlich der Kosten für die CO2-Bepreisung – vollständig an die Mietenden durchreichen. Das Öko-Institut hat zusammen mit Stefan Klinski die rechtliche und praktische Machbarkeit einer Teilwarmmiete untersucht, teilt das Institut selbst mit. Das Ziel einer Teilwarmmiete soll sein, für Vermietende einen starken Anreiz zu schaffen, durch bauliche und technische Verbesserungen Treibhausgasemissionen einzusparen.

Bei den deshalb in Politik und Wissenschaft diskutierten Teilwarmmietenmodellen erstreckt sich die Warmmiete auf einen bestimmten (fixen) Anteil der Heizkosten, während ein zweiter Teil in Abhängigkeit vom tatsächlichen Energieverbrauch als Variable von den Mietenden getragen wird.

Die Ergebnisse im Überblick

Die Kurzstudie stellt verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten dar und diskutiert, welche Chancen und Herausforderungen sich ergeben, wenn das bisherige Kaltmietensystem auf eine Teilwarmmiete umgestellt wird. Je nach Modell variiert nicht nur der Anreizeffekt für energetische Sanierungen und damit der Klimaschutz, sondern auch, wie stark Mietende einerseits und Vermietende andererseits finanziell belastet werden. Die Studie kommt zu folgenden Schlüssen:

  • Ein Wechsel von dem heutigen „Kaltmietenmodell“ zum "Teilwarmmietenmodell“ sei aus klimaschutz- und
  • Ein  reines  "Warmmietensystem" würde demgegenüber auf Seiten der Vermietenden zwar die Anreizwirkung verstärken, diese aber bei den Mietenden beseitigen. Ein solches System wäre zudem mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie nicht vereinbar.
  • Aber: Die Anreizwirkungen des Teilwarmmietenmodells dürften aber auch nicht überschätzt werden. Je nach Investitionshöhe wird der Anreiz nicht hoch genug sein.
  • Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die Umsetzung eines solchen Modells sehr aufwendig. Alle Wohnungsmietverträge in Deutschland müssten angepasst werden.
  • Das Prozentmodell wäre zu bevorzugen: Es legt auf Grundlage der nach der Heizkostenverordnung ohnehin ermittelten Verbrauchskosten fest, dass bestimmte Anteile der Verbrauchskosten jeweils bei den Mietenden und bei den Vermietenden liegen. Zum Ausgleich werden fixe „Grundheizkosten“ zur fixen Nettokaltmiete hinzugesetzt. Basis dafür bilden Verbrauchsdaten.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden. Sie wurde vom Umweltbundesamt und dem Bundesumweltministerium im Rahmen des Projektes „Soziale Aspekte von Umweltpolitik“ beauftragt. (gun)

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