Wärme

Ökoenergie bei Heizungswechsel in Schleswig-Holstein bald Pflicht

Klare Vorgaben sollen der Wärmewende zum Erfolg verhelfen. Zusätzlich setzt die Politik auf eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung nicht nur für Großstädte.
25.11.2021

Der Kieler Landtag will die Wärmewende vorantreiben.

Wer in seinem vor 2009 gebauten Haus in Schleswig-Holstein die Heizungsanlage wechseln will, muss bei der Wärmeversorgung ab Juli 2022 auch auf erneuerbare Energien setzen. Konkret müssen mindestens 15 Prozent des jährlichen Bedarfs durch Öko-Energie gedeckt werden. Das ist eine Vorgabe des am Mittwoch vom Landtag in Kiel mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossenen neuen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes.

Die Landesregierung setzt sich mit der Reform Klimaziele im eigenen Verantwortungsbereich. Die Wärme- und Stromversorgung der Landesliegenschaften soll bis 2040 CO2-frei gemacht werden. Bis 2030 sollen mit wenigen Ausnahmen alle Fahrzeuge der Landesverwaltung emissionsfrei sein.

Wärmepläne auch für kleinere Kommunen

Zudem werden auch mittelgroße Orte verpflichtet, kommunale Wärmepläne aufzustellen. Der Schienenpersonennahverkehr soll bis 2030 komplett treibhausgasneutral laufen. Auf geeigneten Dächern von Nichtwohngebäuden müssen künftig bei Neubau und Renovierung auf mehr als zehn Prozent der Fläche Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Neu gebaute größere Parkplätze müssen Photovoltaik-Dächer bekommen. (dpa/amo)