Kraft-Wärme-Kopplunganlagen wie diese hier in Dresden werden an Bedeutung gewinnen, sind sich viele Branchenkenner sicher.

Kraft-Wärme-Kopplunganlagen wie diese hier in Dresden werden an Bedeutung gewinnen, sind sich viele Branchenkenner sicher.

Bild: © Drewag

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die EEG-Umlage auf Strom zum Eigenverbrauch, der in KWK-Anlagen zwischen einem Megawatt und zehn Megawatt erzeugt wird, wieder auf einheitlich 40 Prozent des Umlagesatzes zu senken.

Die bisher für diese Leistungsklasse geltende "3500-Stunden-Restriktion" sollte mit dem Beschluss aufgehoben werden. Der Bundesrat hatte dagegen keinen Einspruch in seiner Sitzung am 20.09.20219 eingelegt.

Verlängerung des KWK-Gesetzes

Hinzu kommt, dass mit der Zustimmung des Bundesrates nun das KWK-Gesetz bis zum 31.12.2025 verlängert werden könnte. "Mit diesen Änderungen besteht für die Branche nun endlich wieder mehr Planungssicherheit", heißt es seitens des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK).

Zudem begrüßt dieser, dass die Politik "die von uns seit langer Zeit immer wieder dargelegte wichtige Rolle der KWK, die auch mit der Studie zur Einordnung in das Stromsystem der Zukunft nachgewiesen wird, anerkennt."

Weiterentwicklung und Modernisierung

So heißt es auf Seite 18 des Eckpunktepapiers des Klimakabinetts: Die Kraft-Wärme-Kopplung wird kompatibel zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Strom- und der Wärmeseite gefördert.

Moderne KWK-Systeme ersetzen perspektivisch Kohle-KWK-Kraftwerke, sichern die Strom- und Wärmeversorgung ab und unterstützen durch eine flexible und systemdienliche Fahrweise die Integration erneuerbarer Energien. Die KWK-Förderung auch in der öffentlichen Versorgung wird weiterentwickelt und bis 2030 verlängert. (ab)

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