Positive Änderungen für KWK treten in Kraft
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Die Kraft-Wärme-Kopplung ist um eine Restriktion ärmer und eine Verlängerung reicher.
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die EEG-Umlage auf Strom zum Eigenverbrauch, der in KWK-Anlagen zwischen einem Megawatt und zehn Megawatt erzeugt wird, wieder auf einheitlich 40 Prozent des Umlagesatzes zu senken.
Die bisher für diese Leistungsklasse geltende "3500-Stunden-Restriktion" sollte mit dem Beschluss aufgehoben werden. Der Bundesrat hatte dagegen keinen Einspruch in seiner Sitzung am 20.09.20219 eingelegt.
Verlängerung des KWK-Gesetzes
Hinzu kommt, dass mit der Zustimmung des Bundesrates nun das KWK-Gesetz bis zum 31.12.2025 verlängert werden könnte. "Mit diesen Änderungen…
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