Rund 1650 Wohnungen umfasst aktuell der Bestand der Genossenschaft "Wohnungsunternehmen Amberg" (Symbolbild). Bis 2050 soll dieser generalsaniert und klimaneutral gestellt werden.

Rund 1650 Wohnungen umfasst aktuell der Bestand der Genossenschaft "Wohnungsunternehmen Amberg" (Symbolbild). Bis 2050 soll dieser generalsaniert und klimaneutral gestellt werden.

Bild: Viappy/Adobestock

Die EU-Staaten verhandeln seit Monaten über die Einführung von Mindesteffizienzstandards (Minimum Energy Performance Standards, MEPS) von Bestandsgebäuden. Diese sollen Eigentümer der energetisch schlechtesten Gebäude zu deren Modernisierung anhalten.

Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Guidehouse zeigt nun, dass sich diese Anforderungen in der Regel durch eine oder zwei einfache und kostengünstige Maßnahmen oder die Nutzung einer Wärmepumpe erfüllen lassen. Auftraggeber der Studie ist die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF).
 

Energetische Gebäudesanierungen seien für den Klimaschutz unverzichtbar, die Sanierungsaktivitäten aber seien rückläufig, so die DENEFF. Der Verband befürwortet daher die Modernisierung der energetisch schlechtesten Gebäude nach dem MEPS, auch, um die hohen Energiekosten der schlechtesten Gebäude spürbar zu senken.

Investitionen zwischen wenigen tausend und unter 15.000 Euro

Zu den einfachen, wirtschaftlichen Maßnahmen zählten etwa die Optimierung von Heizungseinstellungen und Wärmeverteilung oder kostengünstige Verfahren zur Einblasdämmung von Außenwänden, Dachböden oder abgehängten Kellerdecken. Für den in Deutschland häufigsten Wohngebäudetyp innerhalb der schlechtesten Wohngebäude, ein Einfamilienhaus der Nachkriegszeit, fallen laut den Berechnungen Investitionen zwischen wenigen tausend Euro für eine Maßnahme und unter 15.000 Euro bei zwei Maßnahmen an, um die MEPS zu erfüllen. 

Dies liege weit unter den zuletzt kolportierten Kosten im sechsstelligen Bereich, die in Folge einer angeblich geplanten EU-Pflicht zu umfassenden Sanierungen inklusive Heizungstausch anfallen würden, heißt es in der Pressemitteilung. Auch mit einer Wärmepumpe allein könnten die diskutierten EU-Anforderungen erfüllt werden.

Ausnahmen für Kirchen oder Ferienhäuser

Kommission und Parlament fordern die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude im kommenden Jahrzehnt. Der EU-Rat fordert mindestens bei Nicht-Wohngebäuden die Sanierung der 25 Prozent energetisch schlechtesten Gebäude. In den nächsten Monaten wollen die EU-Gesetzgeber eine Einigung erreichen.

Grundsätzliche Ausnahmen sollen etwa für denkmalgeschützte Gebäude, Kirchen oder Ferienhäuser gelten. Betroffen wären bei den Ein- und Zweifamilienhäusern Gebäude mit einem errechneten Energiebedarf von mehr als 250 kWh/m²a bzw. einem Verbrauchswert von 170 kWh/m²a - je nach Energieausweistyp, schätzen die Gutachter. 

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF appelliert an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene klar für solche Standards einzusetzen. Auch national sollte die Einführung zügig vorbereitet werden, denn profitieren würden vor allem Menschen mit hohen Energierechnungen. In Frankreich und den Niederlanden seien erste Stufen bereits in Kraft. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse finden Sie hier. (hoe)

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