Wärme

VfW: Einspar-Contracting fördern

Der Verband für Wärmelieferung fordert, Energiedienstleister stärker zu fördern beziehungsweise Hürden für Kommunen zur Nutzung des Angebotes abzubauen.
07.01.2019

Künftig soll es bei Modernisierungen und Neubauten nicht nur um Effizienz, sondern vor allem auch um Einsparung gehen. Dafür setzt sich der VfW ein.

Beim Energiespar-Contracting geht es nicht nur darum, Energieflüsse effizienter zu gestalten, sondern daraus vor allem Strom und Wärme sowie Kosten zu sparen. Für diese Aufgabe gibt es bestimmte Dienstleister, die eine Einsparung garantieren und bei Nichteinhaltung für die Kosten haften. Der Arbeitskreis Energiespar-Contracting im Verband für Wärmelieferung (VfW) hat nun ein Positionspapier veröffentlicht, um das Angebot vor allem für Kommunen attraktiver zu machen.

Grundsätzlich fordert der Verband mehr oder weniger eine Energieeinsparpflicht für Neubauten und sanierte Gebäude. Nachgewiesene Einsparungen sollen zur Auflage gemacht werden und durch einen Dritten garantiert werden. Nach diesem allgemeinen Appell macht sich der Arbeitskreis nun daran, seinen Handlungsspielraum bei kommunalen Projekte auszubauen.

Bundesförderung auf Contracting ausweiten

So sollen Energieeinsparprojekte, an denen ein Energiedienst beteiligt ist, auch eine Bundesförderung für Effizienzmaßnahmen bekommen können. Die Förderung soll künftig auf ein Projekt und nicht auf den Antragsteller bezogen werden, schlägt der VfW als Lösungsansatz vor.

Auch beim Vergabeverfahren von Effizienzmaßnahmen in öffentlichen Liegenschaften sieht der Arbeitskreis Nachbesserungsbedarf: Für Einspar-Contracting-Projekte soll eine grundsätzliche Zustimmung oder Ausnahmeregelung nach Vergaberecht erteilt werden. Das sollte auch für Kommunen, die unter der Finanzaufsicht stehen, gelten.

Öffentliche Hand als Vorbild

Außerdem sollte das Contracting nicht als kreditähnliches Rechtsgeschäft eingestuft werden und dementsprechend Zahlungen an den Contractor nicht auf den Kreditrahmen angerechnet werden. Geklärt werden müsse auch, wie "Wirtschaftlichkeitsanforderungen" nach Bundeshaushaltsordnung und Landeshaushaltsordnung im Contracting-Fall nachgewiesen werden.

Darüber hinaus soll im Vergaberecht die Energieeffizienz als Zuschlagskriterium gestärkt werden. Immerhin spielen die öffentlichen Liegenschaften eine Vorbildfunktion, was Effizienzpotenziale angeht. (ls)