Bild: © Nils Hoelzer/pixelio.de

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt in seiner neuen Broschüre „Kommunale Wärmewende: Die Lösung liegt vor Ort!“, wie wichtig Quartierslösungen für eine flächendeckende Versorgung mit Erneuerbaren Energien sind. Dabei geht es vor allem darum, Anlagen und Gebäude so miteinander zu vernetzen, dass Wärme und Strom direkt vor Ort erzeugt und der Nachbarschaft zugänglich gemacht werden können.

Einzelgebäude haben für die Umstellung auf regenerative Energien oft nur begrenzte Voraussetzungen: Keller- und Dachflächen werden bereits anderweitig genutzt oder bieten nicht genug Platz für eine PV-Anlage oder eine KWK-Anlage. Hinzu kommt nicht selten die bereits bestehende Versorgungsinfrastruktur durch einen zentralen Anbieter. Die Zusammenfassung einzelner Gebäude zu einem Quartier bietet Synergiepotenziale, steigert dadurch die Energieeffizienz und spart Kosten für Verbraucher. 

Parallele Netzinfrastruktur vermeiden

Durch den Aufbau einer eigenen Netzinfrastruktur im Quartier sind bestehende Gas- und Fernwärmenetze in der Nachbarschaft nicht mehr kosteneffizient - insbesondere wenn das Netz nur für einige, wenige Kunden aufrecht erhalten werden muss. Durch Quartierslösungen können parallele Infrastrukturen nach einer Übergangszeit zurückgebaut werden, argumentiert der VKU. Daneben können energetisch vernetzte Gebäude die Attraktivität des Lebensraums vor Ort stärken. Ein Beispiel hierfür könnten Ladesäulen für E-Fahrzeuge sein.

Beim räumlichen Zuschnitt des Quartiers sollten wärmewirtschaftliche Aspekte, sowie die vorhandene Infrastruktur, Wärmequellen- und Senken, stärkere Berücksichtigung finden, erklärt der VKU. Auch Wechselwirkungen zwischen Gebäudesanierungsmaßnahmen und Energieversorgung müssten stärker bedacht werden. So lassen sich die Maßnahmen kosten- und klimafreundlich kombinieren. Hierbei sollte die Festlegung des Quartiers nicht über „pauschale rechtliche Vorgaben eingeengt werden“, heißt es in der Broschüre weiter.

Gesetzliche Grundlagen für Quartierslösungen schaffen

Die Zielsetzungen müssten vielfältig bleiben und auf lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Allerdings soll der Quartiersansatz künftig im Städtebaurecht und im Energieeinsparrecht Eingang finden, plädiert der VKU. Darüber hinaus soll auch der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, sowie Speicherlösungen weiter forciert werden. Während eine Förderung nach dem KWK-Gesetz derzeit bis 2022 vorgesehen ist, fordert der Verband eine Verlängerung der Subventionierung bis mindestens 2030.

Für die Ausweisung von Quartieren gibt der Verband ebenfalls konkrete Empfehlungen - angedacht ist ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt können die Marktakteure Quartiere freiwillig festlegen und entwickeln. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg haben, könnte die Kommune Quartiere in enger Abstimmung mit den kommunalen Versorgungsunternehmen und weiteren Marktakteuren festlegen und CO2-Einsparziele vorgeben. (ls)

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