Die Pharma- und Kosmetikindustrie soll verpflichtet werden, komplett die Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen aus den Gewässern zu tragen, die ihre Produkte verursachen.

Die Pharma- und Kosmetikindustrie soll verpflichtet werden, komplett die Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen aus den Gewässern zu tragen, die ihre Produkte verursachen.

Bild: © reewungjunerr/AdobeStock

Die EU-Umweltminister haben sich am Montag zur Kommunalabwasserrichtlinie positioniert. Sie soll durch mehr Herstellerverantwortung den Gewässerschutz verbessern. Pharma- und Kosmetikindustrie sollen nach dem Willen des Ministerrates verpflichtet werden, die Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen aus den Gewässern zu tragen, die ihre Produkte verursachen.

Dabei schließen sich die EU-Umweltminister dem Kommissionsvorschlag an und gehen über die Position des EU-Parlaments hinaus: Die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika sollen künftig 100 Prozent der Kosten tragen. Das EU-Parlament hatte noch eine Kostenbeteiligung von 80 Prozent vorgeschlagen. Die restlichen 20 Prozent sollten die Mitgliedstaaten aus eigener Tasche zahlen.

„Überfälliger Paradigmenwechsel“

Für VKU-Vizepräsident Karsten Specht ist „die starke Herstellerverantwortung mit Vollkostenansatz ein überfälliger Paradigmenwechsel und ein Meilenstein für besseren Gewässerschutz. Sie wird dafür sorgen, dass Hersteller demnächst auf Produkte setzen, die weniger gewässerbelastend sind.“

„Mit der Einführung der Herstellerverantwortung kann das Verursacherprinzip endlich angemessen umgesetzt werden. Schadstoffe würden bereits an der Quelle minimiert“, stellt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, fest.

Kostenübernahme für vierte Reinigungsstufe

Die EU-Mitgliedsstaaten haben damit ihre Unterstützung für die vollumfängliche Einführung der Herstellerverantwortung zur Übernahme der Kosten der vierten Reinigungsstufe zugesagt. „Auf welche Anlagen das zutrifft, muss aber jeweils sorgfältig geprüft werden, weil das notwendige Mehr an Technik hohe Investitionskosten verschlingt – und einen sehr viel größeren Energieeinsatz bedeutet“, so Specht.

Entgegen den Vorschlägen der EU-Kommission, dass Abwasserbetriebe ihren Energiebedarf zukünftig weitestgehend selbst als erneuerbare Energien erzeugen müssen, folgen die Umweltminister dem EU-Parlament mit einem pragmatischeren Ansatz, den auch der VKU gefordert hatte.

Nächste Schritte

In vielen Betrieben ist es aufgrund der begrenzten Flächen und Anlagentechnik nicht möglich, Energie vollständig selbst erzeugen. „Deswegen ist es richtig, so wie es der Ministerrat jetzt vorschlägt, erneuerbare Energieanlagen auch abseits des Betriebsgeländes errichten oder erneuerbare Energien zukaufen zu können“, so der VKU-Vize.

Mit seinen Beschlüssen hat sich der EU-Ministerrat für die sogenannten Trilogverhandlungen positioniert. Die Trilogverhandlungen sollen im nächsten Schritt bis Januar/Februar 2024 abgeschlossen werden. Geplant ist, die Richtlinie bis April/Mai 2024 zu verabschieden. (hp)

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