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Arbeitsminister rudert zurück: Homeoffice bleibt freiwillig

Das Bundeskabinett hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen: Arbeitgeber müssen Homeoffice- und Testangebote lediglich prüfen. Zuvor hatte es Kritik an einer Verschärfung der Regelungen gegeben.
01.09.2022

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat die geplante Homeoffice-Pflicht nochmal überdacht.

Die geplanten Corona-Vorgaben für Unternehmen im Herbst sind entschärft worden: Die Betriebe sollen doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Homeoffice und Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten lediglich prüfen. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

Kritik vom Gewerkschaftsbund

Die Arbeitgeber hatten an die Regierung appelliert, auf die Wiedereinführung von Pflichten zu verzichten. "Dort, wo die Arbeit von daheim möglich ist, wird sie auch künftig angeboten werden. Eines Anschubs durch den Verordnungsgeber bedarf es dazu nicht", hieß es in einer Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA.

Kritik gab es vom Deutschen Gewerkschaftsbund. "Freiwillig hat es zuletzt nachweislich nicht gut funktioniert, zu wenige haben von zu Hause gearbeitet – trotz hoher Infektionszahlen. Genau deshalb wäre das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagene verpflichtende Angebot das richtige Mittel zum Pandemiemanagement gewesen", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. (dpa/jk)