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Entlassung von Opalla: Stadtwerke Huntetal vor juristischer Niederlage

Das OLG Celle gibt dem fristlos entlassenen Stadtwerkechef Recht. Die Stadtwerke haben nun die Möglichkeit, ihre Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurückzuziehen, um Kosten zu sparen.
15.12.2021

Waldemar Opalla geht es bei dem Verfahren auch um die Wiederherstellung seines guten Rufs, wie er sagt.

Im Streit um die fristlose Entlassung von Waldemar Opalla zeichnet sich offenbar ein Sieg des langjährigen Geschäftsführers der Stadtwerke Huntetal ab. Wie die Regionalpresse berichtet, hat das Oberlandesgericht Celle den streitenden Parteien mitgeteilt, dass es die von den Stadtwerken eingelegte Berufung zurückweisen und das Urteil des Landgerichts Verden bestätigen werde.

Das Landgericht war zum Ergebnis gekommen, dass die im Februar 2020 ausgesprochene Kündigung Juni nicht rechtens war. Wird das Urteil rechtskräftig, hätte Opalla Anspruch auf sein volles Gehalt bis zum Ende seiner Vertragslaufzeit im Jahr 2025, heißt es dazu in der Regionalpresse.

Wie die Stadtwerke sich dazu verhalten werden, ist aktuell unklar. Offenbar hat das Oberlandesgericht eine dreiwöchige Frist eingeräumt, in der die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Verden zurückgezogen werden kann. Dies würde Kosten sparen. (amo)