E-Mobilität

Behörde zurrt Regeln für autonomes Parken fest

Das Kraftfahrtbundesamt definiert einen Katalog der Voraussetzungen für Automated Valet Parking.
17.10.2022

Das Parken soll künftig auch fahrerlos möglich sein.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat sich mit dem autonomen Parken („Automated Valet Parking, AVP) befasst. Die Behörde veröffentlichte dafür den ersten technischen Anforderungskatalog. Darin werden die Voraussetzungen für die Genehmigung definiert. AVP ist die weltweit erste autonome Parkfunktion die das fahrerlose Fahren und Parken in Parkhäusern zulässt.

„Mit dem Anforderungskatalog für autonome Fahrfunktionen schaffen wir auf nationaler Ebene die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb von Kraftfahrzeugen ohne Fahrer. Das KBA setzt damit international Maßstäbe auf diesem Gebiet und erweist sich als Innovationstreiber der neuen Mobilität“ zeigte sich Richard Damm, Präsident des KBA zufrieden.

Verkehrsminister sieht Deutschland als Vorreiter

Bundesverkehrsminister Volker Wissing verwies in diesem Zusammenhang auf das Gesetz zum autonomen Fahren aus dem vergangenen Jahr. Mit ihm können autonome Fahrzeuge auf Level 4 regulär im Straßenverkehr unterwegs sein. Das sei weltweit einmalig. Mit dem AVP gelange nun eine Funktion im Bereich des Autonomen Fahrens in den Markt. „Die Vorreiterrolle Deutschlands untermauern wir damit auch mit der Anwendung in der Praxis“, so Wissing. (wa)