Bild: © Envia-M

Der Biogasrat hat sich in der Vergangenheit immer wieder für eine Anrechenbarkeit von Bio-Flüssiggas auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor eingesetzt. Der Kabinettsbeschluss vom Mittwoch ist für den Verband allerdings nur ein erster Schritt zu einem besseren Klimaschutz.

Das Bundesumweltministerium müsse seine „Blockadehaltung“ gegenüber der stärkeren Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen aufgeben und ganz konkrete Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) vornehmen, erklärt der Biorat.

Mindestens sieben Prozent Bio sollen Pflicht werden

Konkret fordert der Verband die Weiterentwicklung der THG-Quote um jährlich zwei Prozent ab 2019 und bis 2030 auf mindestens 16 Prozent. Zudem brauche es eine ambitionierte Unterquote für Biokraftstoffe wie Biomethan in Höhe von 0,3 Prozent. Ab 2020 sollte die Nutzung von konventionellen Biokraftstoffen von mindestens sieben Prozent verpflichtend geltend gemacht werden, so der Biogasrat weiter.

Der Vergleich mit fossilen Kraftstoffen gibt dem Verband in seinen Forderungen Recht: Immerhin wurden durch den Einsatz von biologischen Kraftstoffen allein im Jahr 2017 81 Prozent weniger Treibhausgase emittiert. Im Gegensatz zu Erdgas stoßen Biokraftstoffen 89 Prozent weniger CO2 aus. (ls)

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