E-Mobilität

BMVI fördert erneut die Ladeinfrastruktur

Das Bundesverkehrsministerium startet den dritten Förderaufruf für Ladeinfrastruktur. Mit dem Instrument sollen gezielt die "weißen Flecken" in der Landkarte behoben werden – mit Hilfe höherer Förderquoten. Erstmalig kommt ein Standort-Tool zum Einsatz.
20.11.2018

Das BMVI will flächendeckend Strom zu den Autos bringen und so die E-Mobilität attraktiver machen.

Ab Donnerstag (22. November) können erneut Förderanträge für E-Ladestationen gestellt werden. Das hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am Montag (19. November) in seinem dritten Aufruf zur Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur veröffentlicht. In diesem Aufuf fördert das BMVI die Errichtung von bis zu 10 000 Normal- und 3000 Schnellladepunkten. Dafür stehen rund 70 Mio. Euro bereit. Der Aufruf endet am 20. Februar 2019.

Mehr als 3000 Anträge eingegangen

In den ersten beiden Förderaufrufen seien bereits mehr als  3000 Anträge eingegangen, berichtet der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer (CSU). 15 803 Ladepunkte sind schon bewilligt worden. Davon sind 13 473 Normalladepunkte und 2330 Schnellladepunkte. Das entspricht einem Fördervolumen von mehr als 76 Mio. Euro.

 „Jetzt wollen wir mit Hilfe unseres neuen Standort-Tools gezielt die vorhandenen „weißen Flecken“ im Ladeinfrastrukturnetz beseitigen. Für die Gebiete mit besonders hohem Bedarf haben wir daher die Förderquote auf 50 Prozent erhöht", erklärt er das weitere Vorgehen. Parallel unterstützt das BMVI den Aufbau der Ladeinfrastruktur auf den Autobahnraststätten.

Standorttool gegen Versorgungslücken

Das webbasierte Standort-Tool kommt im dritten Aufruf erstmalig zum Einsatz. Es soll Versorgungslücken im bundesweiten Ladenetz identifizieren. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein.

Es können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎ (hol)