Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Erleichterung des privaten Einbaus von Ladestellen für Elektrofahrzeuge beschlossen. Darin schlägt er Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor.
Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter soll die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern können: Wenn er sich selbst verpflichtet, anderweitig eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.
Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen
Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Zuspruch aus der Energiewirtschaft
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Initiative des Bundesrates. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung sagt dazu: „Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat dafür einsetzt, dass künftig jeder die Möglichkeit hat, private Ladeinfrastruktur zu installieren. Der Gesetzgeber hat die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts seit Jahren auf die lange Bank geschoben. Und das obwohl es ein zentraler Hebel für den Erfolg der Elektromobilität ist – immerhin finden 85 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt.“ (pm)



