CO2-Flottenbilanz: "Gas-Autos dürfen nicht diskriminiert werden"
Die EU-Kommission will die CO2-Emissionen von Neuwagen ab 2025 um 15 Prozent reduzieren. Ab 2030 sollen sogar 30 Prozent weniger Abgase in die Luft geblasen werden, wenn es nach dem Verordnungsentwurf der EU geht. Der Deutsche Bundestag ist sich auch nach seiner Sitzung am Mittwoch noch uneinig, wie die Fraktionen zu diesen Zielen stehen und sie erreichen könnten.
Aus Sicht der Brancheninitiative „Zukunft Erdgas“ werden Fahrzeuge mit CNG-Antrieb bei der Reduzierung der Flottenemissionen von den Regierungsparteien deutlich unterschätzt. Die Politik verspiele enormes Potenzial, wenn Fahrzeughersteller Gasantriebe nicht in ihre Flottenbilanz einbeziehen dürfen – E-Autos können hingegen bilanziert werden.
Energieerzeugung einbeziehen
Darüber hinaus plädiert Timm Kehler, Vorstand von „Zukunft Erdgas“ für den Well-to-Wheel-Ansatz. Hierbei geht es nicht nur um den direkten CO2-Ausstoß der Fahrzeuge, sondern auch die Emissionen für die Kraftstoff- und Energieträger werden berücksichtigt. Die Bilanz von Elektroantriebe würde dann deutlich schlechter ausfallen, denn Strom habe trotz erneuerbaren Quellen nach wie vor einen schlechten CO2-Fußabdruck. Erdgas oder synthetisches Gas dürfte trotz Verbrennungsmotor gegenüber der Elektrifizierung nicht diskriminiert werden.
In der Ausschusssitzung des Bundestages zum Thema Grenzwerte fanden Anträge der Fraktionen AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen jeweils keine Mehrheit. Die AfD hatte sich in ihrem Antrag grundsätzlich gegen die neuen Reduktionsziele ausgesprochen und unter anderem die technische Umsetzbarkeit angezweifelt. Die FDP hatte in ihrem Antrag dafür geworben, statt mit Flottengrenzwerten die CO2-Reduktion über eine Einbeziehung des Verkehrssektors in den europäischen Emissionshandel zu erreichen. Die Grünen hatten in ihrem Antrag unter anderem noch höhere Reduktionsziele gefordert (2025: 45 Prozent, 2030: 75 Prozent). Die drei Anträge stehen am Donnerstag zur abschließenden Beratung ohne Debatte auf der Tagesordnung. (ls)