Beim Laden des Autos den eigenen Stromtarif mitnehmen zu können, steht auf der Wunschliste vieler E-Automobilisten. Trotzdem soll aber auch Ad-hoc-Laden zum Preis des Ladepunktbetreibers möglich sein. Das Projekt BANULA – BArrierefreie und NUtzerfreundliche LAdemöglichkeiten – will das möglich machen. Beteiligt sind TransnetBW, decarbon1ze, Badenova und das Stadtwerk am See.
Ein solcher Betrieb schafft Wettbewerb an der Ladesäule, gleichzeitig stellt er Ladepunktbetreiber auch vor Herausforderungen. Aber: „Wir konnten mit unserem Konsortium zeigen, dass der Übergang von öffentlichen Ladesäulen in das Modell des virtuellen Bilanzierungsgebietes reibungslos verläuft und der Normalbetrieb der Ladesäulen garantiert ist“, erklärt Tobias Egeler, Leiter Netzwirtschaft bei TransnetBW.
Ein „Default-Lieferant“ wurde eingeführt
Kunden des Stadtwerks am See aus Friedrichshafen etwa konnten problemlos ihr Elektroauto an der Ladesäule der Badenova in Breisach mit dem vom Stadtwerk am See eingekauften Strom laden – ohne Roaming-Kosten. Gleichzeitig konnten Bestandskunden von Badenova sowie Roaming-Kunden an derselben Ladesäule weiterhin von Badenova unter Anwendung der ladevorgangsscharfen Bilanzierung versorgt werden.
Was muss dazu im Hintergrund ablaufen? Für den Feldversuch wurde ein Default-Lieferant eingeführt. Damit bleibe der Zugang zu Ad-hoc-Ladevorgängen, Roaming und anderen Tarifen des Ladepunktbetreibers (CPO) jederzeit erhalten. Dieses Vorgehen mache es den Betreibern von Ladepunkten so einfach wie möglich, die Ladeinfrastruktur für die Durchleitung zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs zu öffnen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Entgelt für die Infrastruktur
Aber wer kassiert die Margen, die durch den Stromabsatz entstehen? Im Modell wird für den zukünftigen wirtschaftlichen Betrieb durch den CPO ein Infrastrukturentgelt festgelegt – also ein „Preis je kWh ohne Strom“. Dieses Entgelt entlohnt den Ladepunktbetreiber für die Bereitstellung seiner Ladesäule für andere Lieferanten. Damit sollen wesentliche Hemmnisse für Ladepunktbetreiber beim Übergang in das virtuelle Bilanzierungsgebiet beseitigt werden. Zudem könne parallel das bestehende Roaming-Modell reibungslos weitergeführt werden.
Das Projekt baut auf den von der Bundesnetzagentur 2021 vorgelegten „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ auf. Diese erlauben Ladepunktbetreibern grundsätzlich den Betrieb mit Wettbewerb der Lieferanten. Sie schreiben dafür die Einführung eines virtuellen Bilanzierungsgebietes vor, in dem die Ladevorgänge bilanziell den jeweiligen Lieferanten nach den einschlägigen Regeln der Marktkommunikation zugeordnet werden.
Peter Majer, Leiter der Unternehmensentwicklung- und Innovationsabteilung vom Stadtwerk am See, sieht darin eine große Chance: Die Lösung, Ladesäulen in einem virtuellen Bilanzkreis abzubilden, ermögliche es auch kleineren Fahrstromanbietern, ihren Kunden deutschlandweit Fahrstrom ohne Roaming anzubieten. (wa)



