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Dena startet Initiative zur Etablierung von Bio-LNG

Der verstärkte Einsatz von Bio-LNG im Schwerlastverkehr könnte die Biokraftstoffmenge bis 2030 nahezu verdoppeln. Der zusätzliche LNG-Bedarf 2030 lässt sich durch Biomethan decken.
09.05.2019

Könnte sich bis 2030 fast verdoppeln: der Einsatz von Bio-LNG für Lkw.

Durch den Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im Schwerlastverkehr kann die Biokraftstoffmenge bis 2030 fast verdoppelt werden. Das zeigt eine Studie, die die Deutsche Energie-Agentur (Dena) mit Partnern aus Energie- und Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen "Initiative Bio-LNG" veröffentlicht hat. Der Anteil von Biokraftstoffen auf Basis von Rest- und Abfallstoffen ließe sich demnach von derzeit 30 Prozent auf mehr als 50 Prozent steigern.

In der Studie wird die Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für Lkw, die mit Bio-LNG angetrieben werden, dringend angemahnt. Dies könnte durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas(THG)-Minderungsquote im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder Ausschreibungen geschehen. Auf diese Weise ließen sich rund sieben Mio. Tonnen (t) CO2 pro Jahr zusätzlich einsparen.

Die EU hat bereits vorgelegt

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung, kommentiert: "Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im Straßengüter- und Schiffsverkehr. Die Politik hat es in der Hand, mit besseren Rahmenbedingungen den Weg dafür zu ebnen." Die EU habe bereits vorgelegt: Die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED2) legt eine Erhöhung des Anteils fortschrittlicher Kraftstoffe von 0,05 Prozent im Jahr 2020 auf 1,75 Prozent im Jahr 2030 fest.

Außerdem sollte Bio-LNG auch dann auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall. Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und Umweltvorteile zu nutzen, sei die THG-Minderungsquote kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der Elektromobilität nicht zu Lasten von erneuerbaren Kraftstoffen geht.

Lkw-Maut und Investitionsanreize

Nach Einschätzung der Initiative gibt es über die THG-Minderungsquote hinaus vielversprechende Ansätze zur Förderung von Bio-LNG und anderer erneuerbarer Kraftstoffe. So prüft die EU, THG-Emissionen bei der Festlegung der Mautgebühren im Straßengüterverkehr zu berücksichtigen oder erneuerbare Kraftstoffe auf die CO2-Flottengrenzwerte von schweren Nutzfahrzeugen anzurechnen.

Die THG-Komponente in den Mautgebühren müsste so ausgestaltet werden, dass Spediteure einen Anreiz haben, Bio-LNG statt fossile Kraftstoffe zu tanken. Dafür müsste die Lkw-Maut, bei Verwendung von Bio-LNG mit einer THG-Reduktion um mindestens 50 Prozent um fünf Cent pro Kilometer geringer sein als bei fossilen Kraftstoffen. Allerdings ist mit der Umsetzung einer solchen Regelung auf EU- und nationaler Ebene erst ab 2023 zu rechnen.

Ein neues Geschäftsmodell für Bio-LNG

Um die Marktentwicklung schon vorher anzustoßen, wird in der Studie empfohlen, auf nationaler Ebene die Investitionen in bestehende Biogasanlagen und den Bau neuer Bio-LNG-Anlagen zu bezuschussen. Möglich wäre auch eine befristete Ausschreibung von Bio-LNG-Produktionsvolumen. So könne auch für die ersten Biogasanlagen, deren Vergütung nach dem EEG ab 2020 ausläuft, ein neues Geschäftsmodell geschaffen werden. Laut Studie beläuft sich das Potenzial zur Erzeugung von Bio-LNG auf 424 bis 697 Petajoule (PJ) im Jahr 2030. (sig)