E-Mobilität

E-Mobilität: BNE möchte an die Fahrzeugdaten

Wenn bekannt ist, wieviel Strom demnächst von E-Autos abgerufen werden wird, lässt sich die Energieversorung für die E-Mobilität kostengünstig gestalten. Der Pferdefuß: Dazu müssen die Daten freigeschaltet werden.
12.09.2019

Wann, wo, wie lange? Die Informationen über den voraussichtlichen Strombedarf von E-Autos sind eine Menge wert.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) fordert den Gesetzgeber auf, zügig die nötigen Rahmenbedingungen für intelligentes Lademanagement bei E-Autos zu schaffen. Denn die meisten Elektroautos laden bis dato ungesteuert. Der Aufladevorgang ist nicht damit gekoppelt, wie lange das Parken dauern wird, ob die Stromnachfrage zu diesem Zeitpunkt besonders hoch ist oder wie viel Ökostrom momentan erzeugt wird. "Ungesteuertes Laden mag in der Pionierphase der Elektromobilität tolerierbar gewesen sein", moniert Robert Busch, Geschäftsführer des BNE.

Die Elektromobilität befindet sich aber in starkem Wachstum, das bestimmten Regeln unterworfen sein muss, wenn es effizient sein soll. Der BNE hat deswegen ein Positionspapier unter dem Titel "Flexibilität durch Elektromobilität" erarbeitet. Busch erläutert: "Intelligentes Laden von Elektrofahrzeugen ist der Schlüssel für die erfolgreiche Integration einer wachsenden E-Auto-Flotte in das Energiesystem, um auch zukünftig die Bedürfnisse von Kunden, Erzeugern und Netzen marktwirtschaftskonform in Einklang zu bringen."

Die Fahrzeugdaten sind wertvoll

In seinem Positionspapier stellt der Verband dar, dass es Voraussetzungen für ein intelligentes Lademanagement gibt. Dazu gehört der ungehinderte Zugriff auf die notwendigen Fahrzeugdaten, denn für ein gesteuertes Lademanagement muss der Ladevorgang ausreichend genau prognostiziert werden können. Um diesen systemdienlich und kundenorientiert zu steuern, benötigen Fahrzeughalter oder von ihnen beauftragte Dienstleister den freien Zugang zu besimmten Fahrzeugdaten. Dazu gehören Informationen über den aktuellen Ladezustand, die Kapazität der Fahrzeugbatterie sowie die Ladeleistung.

Der BNE möchte die Endkunden in die Pflicht nehmen. Die Stromrechnung soll am günstigsten ausfallen, wenn entsprechend aktueller Stromverfügbarkeit und Netzauslastung geladen wird. Zusätzlich zum existierenden Preissignal für die Stromverfügbarkeit hält der BNE ein variables Preissignal für notwendig, das die tatsächliche Netzauslastung widerspiegelt. Ein solches schafft ein dezentraler marktbasierter Flexibilitätsmechanismus. Netzentgelte von Elektrofahrzeughaltern könnten zum Beispiel reduziert werden, wenn ihre E-Autos systemdienlich laden.

Gesetzgeber soll Daten freigeben

Busch fordert: "Mit einer stetig wachsenden E-Fahrzeug-Flotte muss sich intelligentes Laden zum Standard entwickeln." Nur so könne die Einbindung der Elektromobilität in das Energiesystem kosteneffizient gelingen. Voraussetzung für den vom BNE geforderten Flexibilitätsmechanismus ist dabei allerdings, dass der Gesetzgeber seinen eigenen Vorschlag, eine Verordnung zu Flexibilitäten im Verteilnetz nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz zu erlassen, unverzüglich umsetzt. (sig)