E-Mobilität

EGS stellt Prüfgerät für E-Ladesäulen vor

Ab dem 1. April werden nur geeichte Ladesäulen für die Abrechnung zugelassen sein. Eine neue Ladezählerbox ermöglicht es den Behörden, präzise und schnell zu prüfen – auch ohne E-Auto.
04.02.2019

Ladesäulen können nun auch ohne Auto geeicht werden: die neue Ladezählerbox von EGS

AC-Ladesäulen unterliegen gemäß MessEG (§ 3 Nr. 22 und 23) und MessEV §1 ab 1. April dieses Jahres der Eichpflicht. Die EGS (Gallin/Mecklenburg-Vorpommern) hat deshalb die erste mobile Lösung für die Eichung von öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge entwickelt. Mit der Ladezählerbox können die zuständigen Eichbehörden bereits installierte E-Ladestationen erstmals gesetzeskonform eichen – und zwar ohne ein E-Auto nutzen zu müssen.

Hersteller von Ladestationen können mit dem Gerät zudem die Konformität ihrer Geräte bewerten. Das sei wichtig, weil diese Bewertung ein Teil des gesetzlich geforderten Eichvorgangs ist, so EGS. Ab 1. April 2019 dürfen nur noch geeichte beziehungsweise mit einer Konformitätsbewertung versehene Ladesäulen für Verrechnungszwecke zum Einsatz kommen. Alle bereits im Einsatz befindlichen öffentlichen Ladesäulen müssen daher auf ihre Messgenauigkeit hin überprüft werden. Dies gilt entsprechend für alle Neuinstallationen.

Hochpräzisionszähler von EHM Metering

Als Prüfzähler setzt EGS den Hochpräzisionszähler LZQJ-XC der Firma EMH Metering ein. Dieser erfüllt die von den Eichdirektionen geforderte Genauigkeitsklasse 0,2 S. Eine weitere Anforderung für EGS war, dass das Ladeprofil auch über eine USB-Schnittstelle ausgelesen und weiterverarbeitet werden kann. Diese Vorgabe ist mit dem neuen Gerät erfüllt. Das Ablesen der Messwerte ist zudem vor Ort über ein transparentes Fenster möglich. (sig)