Sprengstoff für die Elektromobilität oder harmloser Versuchsballon des Regulierers? Die Bundesnetzagentur hat in einem „Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom“ scheinbar nebenbei einen Absatz hinzugefügt, der den bisherigen Bau und Betrieb von Ladesäulen auf den Kopf stellen könnte. Die Behörde will darin den Lieferantenwechsel beim Laden ermöglichen.
Am Problem selbst gibt es wenig zu deuteln: Nutzer von Elektromobilen nutzen oft mehrere Apps und Ladekarten, jede Säule scheint ihr eigenes Zahlungssystem zu haben, und oft wissen die Fahrer erst nach Wochen, was das Stromladen am Ende gekostet hat. Mehr Transparenz wäre in jedem Fall hilfreich. Ob allerdings die zusätzliche Möglichkeit zum Lieferantenwechsel das Laden tatsächlich einfacher macht, steht in den Sternen.
Bislang seien die Übergabestellen zu Ladesäulen bilanziell als Letztverbraucher-Entnahmestellen verwaltet und damit fest einem Bilanzkreis zugeordnet, heißt es bei der Bundesnetzagentur. So sei es technisch nicht möglich, dass der Nutzer eines Elektromobils den benötigten Ladestrom auch bilanziell bei einem Energielieferanten seiner Wahl beziehen kann.
Säule als virtuelles Bilanzierungsgebiet
Die Lösung der Bundesnetzagentur: Übergabestellen zwischen dem örtlichen Verteilnetz und einer Ladesäule oder auch einem mobilen Ladekabelsystem mit eingebautem Zähler werden als Netzkoppelungspunkte konfiguriert. Der Ladepunkt-Betreiber wird verantwortlich für ein virtuelles Bilanzierungsgebiet, das er wie ein physischer Verteilnetzbetreiber verwaltet und die von den Nutzern eines Elektromobils geladenen Energiemengen auf Summenzeitreihen zur weiteren Verarbeitung im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung bereitstellt.
Die Behörde betont, dass die Festlegung keine Aussage darüber treffe, ob der Betreiber von Ladepunkten verpflichtet ist, einen solchen bilanziellen Netzzugang zu gewähren. Entscheidet sich der Betreiber aber, einen solchen bilanziellen Netzzugang anzubieten, sind Netzbetreiber verpflichtet, mit ihm einen Netznutzungsvertrag nach Maßgabe der hier angestrebten Inhalte abzuschließen.
Auf diesen letzten Punkt weist auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hin. Eine Pflicht des Ladesäulenbetreibers, den Ladekunden eine solche Abwicklung anzubieten, ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens. Für den Verband ist klar: Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist ein entscheidender Faktor für das Gelingen der Verkehrswende. Das heißt aber auch, dass vielfach der Betrieb von Ladeinfrastruktur heute noch nicht wirtschaftlich ist.
Die Kommunalen gehen in Vorleistung
Die Kommunalwirtschaft sei hier bereits in erhebliche Vorleistungen gegangen. Jede zweite Ladesäule befindet sich in kommunaler Hand. Es komme darauf an, dass der weitere Ladeinfrastrukturausbau auf Basis funktionierender Geschäftsmodelle vorangehen muss. Das Modell bilanzieller Durchleitung sei dabei ein Ansatz unter vielen. Die EU habe aber auch deutlich festgelegt, dass die Ladeinfrastruktur eben nicht Teil der Netzinfrastruktur ist, sondern im Wettbewerb steht.
Entscheidend für den VKU ist: Der Verbraucher muss vor dem Ladevorgang die Preise verschiedener Produkte vergleichen können. Das diene auch der Akzeptanz beim Verbraucher. Letztendlich seien die Bereitstellung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur jedoch eine Dienstleistung, die sich durch Einnahmen aus dem Betrieb refinanzieren muss.
Die Profite aufgeteilt?
Über die Pläne hat der „Spiegel“ in einem meinungsstarken Artikel berichtet. Darin war die Rede von der Dominanz regionaler Stromanbieter, die den Markt der Ladesäulen vor Jahren unter sich aufgeteilt hätten, „um ihre Profite zu steigern“. Welche regionalen Unternehmen mit dem Betrieb von Ladesäulen tatsächlich Profite machen, blieb der Spiegel seinen Lesern aber schuldig. (wa)



