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Nur ein Bruchteil der E-Scooter, die per Schiff im Hamburger Hafen eintreffen, erfüllen offenbar die EU-Sicherheitsnormen. Das berichtet die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). Bei Stichproben zeigte sich, dass sich nur bei 315 von 1772 geprüften Elektroscootern die Hersteller an die Anforderungen der EU zur Produktsicherheit gehalten hatten. Ihnen wurde die Einfuhr in die EU gewährt, alle anderen erhielten keine Freigabe zum freien Verkehr.

Um die Freigabe zum freien Verkehr zu erhalten, müssen Produzenten, die E-Scooter für den deutschen Markt anbieten wollen, neben ihren Herstellerangaben insbesondere auch die CE-Kennzeichnung anbringen und eine EG-Konformitätserklärung der Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beifügen. Dort müssen sie mit Unterschrift bestätigen, dass die Anforderungen der Maschinenrichtlinie vollständig eingehalten werden und eine in der EU ansässige Person benennen, die die technische Dokumentation zum E-Scooter aufbewahrt und damit den Nachweis der Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie antreten kann.

Importeure und Nutzer sollen auf CE-Siegel achten

Die BGV rät daher Importeuren und Nutzern, vor dem Kauf oder der Anmietung von E-Scootern auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Außerdem sei wichtig, dass mit der deutschen Bedienungsanleitung auch die EG-Konformitätserklärung vorgelegt werden kann. Die Behörde kündigt an, bei ihren Einfuhrkontrollen die Anforderungen verstärkt zu überprüfen. (wa)

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