E-Mobilität

Große Pläne für Elektromobilität

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II des Bundesverkehrsministers soll Tempo beim Ausbau machen. Dafür gründet die Bundesregierung eine „interministerielle Steuerungsgruppe“.
11.07.2022

Laden soll so einfach werden wie tanken.

Die Bundesregierung hat den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ erarbeitet. Dessen Entwurf wird gerade an Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen zur Erörterung geschickt. Die Federführung liegt beim Bundesverkehrsministerium.

Ziel sei, Deutschland zum globalen Leitmarkt für E-Mobilität zu machen. Dafür sei der vorauslaufende Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur erforderlich. Eine Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte sollen entstehen.  Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur entwickelt die Bundesregierung eine Gesamtstrategie hierfür. Die Maßnahmen sollen den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur einfacher, bequemer und schneller machen.

Verbesserungen „mit Hochdruck angehen“

Bundesverkehrsminister Volker Wissing will erreichen, „dass die Menschen das E-Auto genauso gut laden, wie sie bislang tanken können“. Der Masterplan gebe den Takt für die Aktivitäten der Bundesregierung vor. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz, die Digitalisierung des Ladeerlebnisses „werden mit Hochdruck angegangen“. Nur zusammen mit allen maßgeblichen Akteuren werde es gelingen, vorauslaufend eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland aufzubauen.

Die wichtigsten Maßnahmen dazu:
- Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa). Die soll die Umsetzung der Maßnahmen sicherstellen. Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen sollen hierbei eng eingebunden werden.

- Das Bundesverkehrsministerium erstellt bis Anfang 2023 ein Konzept für die finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.

- Die Bundesregierung prüft bis Ende 2022 wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann.

- Gleichzeitig sollen die Kommunen durch ein Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt werden.

- Zur Mobilisierung weiterer Flächen prüfen Bund, Länder und Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften, ob dort Ladeinfrastruktur errichtet werden kann.

- Die Bundesregierung entwickelt 2023 eine „Roadmap Digitalisierung“. Sie soll zeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein attraktives Gesamtsystem zu realisieren.

- Geplant ist ein besseres Zusammenspiel von Stromnetz und Elektromobilität mit allen beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden.

- Auch rechtlich soll es Änderungen geben. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.

- E-Lkw rücken in den Fokus. Diese benötigen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit hohen Ladeleistungen. Das Verkehrsministerium will ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben. (wa)