Das Bundeskartellamt hat sich für einen stärkeren Wettbewerb beim Ladestrom für Elektrofahrzeuge eingesetzt. In der jetzigen Phase des Aufbaus der Infrastruktur müsse man für einen offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang sorgen, erklärte Behördenchef Andreas Mundt in einem Zwischenbericht zur Infrastruktur bei Ladesäulen. In dem Papier kritisiert das Kartellamt gleichzeitig die Art und Weise, wie die Bundesregierung ein «Deutschlandnetz» von Schnellladesäulen fördern will.
Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse zeigten, dass das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen insbesondere auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt werde. „Teilweise werden diese Flächen vollständig oder überwiegend an ein und denselben Betreiber vergeben, zum Beispiel das kommunale Stadtwerk“, kritisiert Mundt.
Preisobergrenzen dienen dem Wettbewerb nicht.
Am von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigten „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen kritisierte die Wettbewerbsbehörde die geplante Festlegung von Preisobergrenzen für Ladetarife. Die Preispolitik könne bereits existierende oder geplante private Angebote verdrängen und damit einem schnellen Ausbau entgegenstehen.
Der Zwischenbericht beschäftigt sich auch mit der Entwicklung der Ladestrompreise. „Hohe Preise sind natürlich immer und für alle Kundinnen und Kunden ein Ärgernis“, erklärte Mundt. Die bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes hätten jedoch keine Belege dafür ergeben, dass Ladestrompreise systematisch und flächendeckend überhöht sind.
Aufwendige Regulierung vermeiden
Eine stärkere Regulierung des Markts hält Mundt nicht für sinnvoll. „Ein reguliertes Durchleitungsmodell wie bei den Stromnetzen ist nach unserer Einschätzung nicht der richtige Ansatz. Sofern ein offener und diskriminierungsfreier Marktzugang sichergestellt ist, kann und sollte eine aufwändige und gerade in der Markthochlaufphase fehleranfällige Regulierung vielmehr vermieden werden“, so der Kartellamtschef. Die Transparenz hinsichtlich der Preise und die Nutzerfreundlichkeit an den Ladesäulen seien aber „verbesserungsfähig“. Neben einem intensiven Wettbewerb könnten aus seiner Sicht gezielte ordnungsrechtliche Vorgaben in diesem Punkt notwendige Verbesserungen bewirken. (dpa/wa)



