Klare Preisangabe – beim Benzin normal, an der Elektro-Ladesäule nicht unbedingt.

Klare Preisangabe – beim Benzin normal, an der Elektro-Ladesäule nicht unbedingt.

Bild: © JuergenL / stock.adobe.com

Wer Benzin oder Diesel tankt, sieht die Preisangaben der Tankstellen schon von weitem. Ist der Konkurrent an der nächsten Ecke einen Cent billiger, kann sich der Autofahrer auch für ihn entscheiden. Keine Preise anzugeben, wäre nicht legal.

Das gilt eigentlich auch für Ladestrom. Wer sein E-Auto an öffentlichen Ladestationen betankt, kann ebenfalls verlangen, vorher eindeutig über den Preis informiert zu werden. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale NRW die The New Motion Deutschland GmbH abgemahnt. Die Shell-Tochter wälzt bei ihrem Ladenetz nach Einschätzung der Verbraucherschützer die Pflicht zur klaren Preisinformation in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig auf die Kunden ab.

Keine Garantie auf korrekte Infos

Kunden der New Motion können ihre E-Autos an Ladesäulen unterschiedlicher Betreiber aufladen. Innerhalb dieses Ladenetzwerks gibt es sehr unterschiedliche Preise und Abrechnungsmodelle – nach Strommenge, Zeit oder pro Ladevorgang. „New Motion verpflichtet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden, den Preis für das Beladen seines E-Autos selbst zu recherchieren“, erklärt Juristin Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale NRW. Vorgeschrieben sei aber, dass ein Unternehmen aktiv über den Endpreis informieren muss, bevor ein Vertrag zustande kommt.

Für die Recherche der Preise verweist New Motion auf Apps, ein Portal und eine Website, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Allerdings garantiere das Unternehmen hierbei nicht einmal, dass die angezeigten Informationen über die Preise richtig, vollständig und zutreffend sind. Hiergegen und gegen zahlreiche weitere Klauseln gehen die Verbraucherschützer ebenfalls vor.

Preisunterschiede können deutlich sein

Das Fehlen transparenter Preisangaben an Ladesäulen für E-Autos sei derzeit weit verbreitet, berichtet Jahn. Dabei können die Preisunterschiede von Ladestation zu Ladestation sehr groß sein können: „Ob ein Wagen etwa für 48 Cent pro Kilowattstunde aufgetankt wird oder für 30 Cent, macht bei einem 40-kWh-Akku immerhin einen Unterschied von 7,20 Euro aus“, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW.

New Motion bietet Ladelösungen auch als White-Label für Unternehmen an und hat auch Stadtwerke-Kunden. (wa)

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