E-Mobilität

Klare Preisangabe für Ladestrom nötig

Verbraucherzentrale NRW mahnt Shell-Tochter New Motion ab. Dort müssen Kunden selbst recherchieren.
15.01.2020

Klare Preisangabe – beim Benzin normal, an der Elektro-Ladesäule nicht unbedingt.

Wer Benzin oder Diesel tankt, sieht die Preisangaben der Tankstellen schon von weitem. Ist der Konkurrent an der nächsten Ecke einen Cent billiger, kann sich der Autofahrer auch für ihn entscheiden. Keine Preise anzugeben, wäre nicht legal.

Das gilt eigentlich auch für Ladestrom. Wer sein E-Auto an öffentlichen Ladestationen betankt, kann ebenfalls verlangen, vorher eindeutig über den Preis informiert zu werden. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale NRW die The New Motion Deutschland GmbH abgemahnt. Die Shell-Tochter wälzt bei ihrem Ladenetz nach Einschätzung der Verbraucherschützer die…

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