Bild: © sl pictures

"Die EU sollte gerade für kleinere Stadtwerke keine zusätzlichen Hürden aufbauen, Ladeinfrastruktur zu betreiben", unterstreicht Schwintowski, Leiter des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin (Ewerk). "Die vorgeschlagene Regelung im EU-Clean Energy Package hierzu ist zu restriktiv", so Schwintowski gegenüber der ZfK.

Die Brüsseler Kommission plant künftig Netzbetreiber nur noch in Ausnahmefällen als Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur zuzulassen. Entsprechend Art. 33 Abs. 2 der Strombinnenmarkt-Richtlinie setzt die Zulässigkeit die Feststellung eines Marktversagens unter Beteiligung der Regulierungsbehörde voraus.

Durch Netzbetreiber keine Wettbewerbsverzerrung

"Die Politik sollte das Leben erleichtern, nicht erschweren, wir sollten Dinge einfach halten", kommentiert Schwintowski die Neuregelung. Er kann im Übrigen auch keine Wettbewerbsverzerrung im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur erkennen. Denn die Infrastruktur sei ja erst im Aufbau und Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke seien hierbei wichtige Akteure, betonte Schwintowski nun bei einem Ewerk-Fachseminar zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur in Berlin. Er appellierte an die Bundesregierung ihren Einfluss in Brüssel geltend zu machen und sich für eine Änderung der geplanten Neuregelungen auszusprechen.

Verhandlungen schon sehr weit fortgeschritten

Auch Malte Helbig vom Referat Umwelt, Verkehr, Elektromobilität das Bundesumweltministerium (BMU) sprach sich gegen die EU-Pläne aus. Allerdings seien die Verhandlungen schon sehr weit fortgeschritten und sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. "Ich glaube kaum, dass man hier noch etwas machen kann", sagte er der ZfK. Federführend zuständig in Deutschland sei für diese Regelung zudem das Bundeswirtschaftsministerium und nicht das BMU.

Jüngst hatte auch Friedrich Kneuper, Rechtsanwalt bei PWC dafür plädiert, dass Netzbetreiber auch künftig Ladesäuleninfrastruktur betreiben dürfen, um diese für Flexibilitätsdienstleistungen einsetzen zu dürfen. Hierzu finden Sie in der aktuellen Oktober-Ausgabe der ZfK ein Interview. (hcn)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper