Das Wohnungseigentumsgesetz ist reformiert; es gibt neue Regelungen für den Bau privater Ladesäulen. Der Bundesverband eMobilität (BEM) begrüßt das, verweist aber auf die langjährigen und schwerfälligen Auseinandersetzungen, die zur Modernisierung geführt haben. „Die Elektromobilität in Deutschland könnte weit besser dastehen, wenn Veränderungen von den Behörden und zwischen den Ressorts nicht so verschleppt werden wie bei diesem Gesetz“, kritisierte BEM-Präsident Kurt Sigl.
Versickern zwischen den Zuständigkeiten
„Seit Jahren haben wir auf den Umstand verwiesen, dass eAutos zu 80 Prozent zu Hause oder beim Arbeitgeber geladen werden. Miet- und Einzelparteien in Mehrfamilienhäusern benötigen deshalb eine gesicherte Handhabe für den Einbau von Lademöglichkeiten. Doch anstatt zügig zu reformieren und Sicherheit zu vermitteln, versickerte das Thema zwischen den Zuständigkeiten von Verkehrs-, Wirtschafts- und Justizministerium“, so Sigl. Das sei passiert, während die Strafzahlungen für Pkw-Hersteller auf CO2-Werte bereits niedergeschrieben waren, heißt es beim Verband.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung wirbt der BEM für eine praxisnahe Ausgestaltung der neuen Vorgaben. Diese sollten auch Energieversorger und das regulatorische Umfeld wie Bauämter einbeziehen. Verwaltungshandlungen sollten dabei im Geist des Klimapakets und unter Bevorzugung der Einführung regenerativer Energien erfolgen. Weiterhin sollte die EU-Gebäudeenergie-Effizienzrichtlinie aus dem Jahr 2018 umgesetzt und die darin enthaltenen Quoten für Ladepunkte realisiert werden.
Hoffnung auf klaren Kurs nach Corona
„Sobald dieses Land nach Corona wieder arbeiten darf, braucht es einen klaren Kurs. Die Bundesregierung sollte sich hier für den Fokus auf die Elektromobilität entscheiden und der Branche den notwendigen politischen Rückhalt anbieten“, so Sigl. (wa)



