Die Monopolkommission hat ihr siebtes Sektorgutachten Energie veröffentlicht. Darin fordert das Expertengremium die Einsetzung klarer Regelungen zu wettbewerbskonformem und -behinderndem Verhalten von Anbietern auf dem Strommarkt, bessere Voraussetzungen für mehr Konkurrenz unter den Ladesäulenanbietern und gegebenenfalls die Reduzierung der Ausschreibungsmengen für die Windenergie. Sonst wäre das Gelingen der Energiewende in Gefahr, so Kommissionsvorsitzender Achim Wambach.
Um einen funktionsfähigen Wettbewerb auf dem Energiemarkt sicherzustellen, sei es notwendig, bei der Preisaufsicht im Stromgroßhandel nachzusteuern. Durch die Verknappung der flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten am Energiemarkt steige das Risiko, dass einzelne Erzeuger in bestimmten Marktsituationen Möglichkeiten besitzen, durch Kapazitätsrückhaltung die Strompreise anzuheben, heißt es im Gutachten. "Es bedarf deshalb einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbindet, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören."
"Was ist wettbewerbsbehindernd – was -konform?"
Hierzu hat das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur den Entwurf eines Leitfadens zur Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht vorgelegt. Dieser solle sich noch stärker an den möglichen Marktmachtrisiken orientieren und klare Regelungen schaffen, was "wettbewerbsbehinderndes und was -konformes Verhalten ist", so Wambach weiter. Darüber hinaus sollte die Feststellung, ob ein Anbieter pivotal – also marktmächtig – ist, nicht wie bislang im Kalenderjahr, sondern rollierend, d.h. im Zeitraum eines Jahres vor dem konkreten Missbrauchsvorwurf, betrachtet werden.
Die Verbreitung der E-Mobilität sieht die Kommission durch Monopole beim Ladesäulenausbau bedroht. Die Kommunen sollten sich stärker für mehr Konkurrenz verschiedener Betreiber einsetzen, denn im Moment gebe es in über 70 Prozent der Regionen einen dominanten Anbieter mit Marktanteilen von über 40 Prozent. Eine beispielhafte Maßnahme für mehr Wettbewerb sei eine Parzellierung wie in Essen, so Wambach.
Kritik vom VKU
Der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels sagt dazu: "Das Gutachten bestätigt, dass die kommunalen Unternehmen Pionierarbeit beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität leisten. Es wäre jedoch absurd, hieraus einen Marktmissbrauch abzuleiten. In der Regel ist der Aufbau und Betrieb von Ladesäulen ein Zuschussgeschäft. Die Stadtwerke sind hier in erhebliche Vorleistung gegangen, um den Klimaschutz im Verkehrssektor voranzubringen. Mehr als die Hälfte der öffentlichen Ladepunkte ist in kommunaler Hand. Sie errichten auch vielerorts Ladesäulen dort, wo private Unternehmen sich aus wirtschaftlichen Gründen zurückhalten."
Erst mit der Basisinfrastruktur, die kommunale Unternehmen errichten, würde die Grundlage für Elektromobilität geschaffen und anderen Akteuren der Markteintritt ermöglicht, so Wübbels weiter. "Wenn die Bundesregierung bis 2030 eine Millionen Ladesäulen aufbauen will, brauchen wir die Kraftanstrengungen sämtlicher Akteure. Es wäre ein falsches Signal, jetzt administrative Hemmnisse für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu schaffen. Wir brauchen keine neuen Leitfäden, sondern neue Ladesäulen."
Lichtblick bestätigt Ansicht der Kommission
Der Öko-Stromanbieter Lichtblick begrüßt das Gutachten der Kommission. "Seit drei Jahren kämpfen wir für eine freie Stromanbieterwahl an den öffentlichen Ladesäulen – auch die Experten der Monopolkommission haben heute nachgewiesen, dass dies der beste Weg ist", so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick. "Die Geschichte vom Wettbewerb zwischen den Ladesäulenbetreibern ist eine Mär."
Um für mehr Wettbewerb bei den Ausschreibungen für die Windenergie zu sorgen, fordert die Kommission von den Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene, zügig mehr Flächen bereitzustellen und rechtssichere Genehmigungen zu erteilen. "Gelingt dies nicht, sollte die Ausschreibungsmenge an die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen und Genehmigungen angepasst werden, um in den Ausschreibungen wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen." (pm)
Mehr zu dem "Sektorgutachten für die Energiemärkte" der Monopolkommission in der Oktober-Ausgabe der ZfK.
